Frist bei Bescheid unverschuldet verstrichen

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Right_88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist bei Bescheid unverschuldet verstrichen

Eine Person erhält einen Bescheid, gegen den innerhalb einer Frist Einspruch erhoben werden kann. Um zu erfahren, ob dies notwendig ist führt sie ein Gespräch mit Angestellten der Institution, von denen der Bescheid stammt. Wegen der Trägheit der Angestellten zieht sich das Gespräch hin und die Frist verstreicht. Die Person ist nicht schlauer als zuvor und die Angestellten sehen davon ab, das Gespräch zu Ende zu führen. Welche Möglichkeit hat sie?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Was ist denn hieran unverschuldet? In der Rechtsbehelfsbelehrung stand doch drin, dass binnen einer bestimmten Frist Einspruch / Widerspruch eingelegt werden muss. Wenn man das nicht macht, weil man mit der Behörde noch verhandeln möchte, so ist es das eigene Risiko.

Sie hätten in diesem Fall dann, als sich abzeichnete, dass die Behörde auf Ihr Gesprächsangebot nicht eingeht, den Rechtsbehelf einlegen müssen.

Was Sie jetzt noch machen können, ist Wiedereinseung in den vorigen Stand zu beantragen. Machen Sie sich da aber nicht zu viele Hoffnungen, ich gehe aufgrund Ihrer Schilderung nicht davon aus, dass ein solcher Antrag viel Erfolg hätte.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Man kann einen Bescheid nicht "wegdiskutieren" der ist das Ende eines einseitigen Entscheidungsprozess. Deswegen kann man ja "Widerspruch einlegen oder eben einverstanden sein

Das ist gelaufen !

Wenn man einen Bescheid nicht versteht lässt man sich ihn von einem Dritten erklären ?!?!?

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Problem generell wird sein, dass zwar eine Belehrung über die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs mitgesandt wird, aber kein Hinweis, dass Rechtsmittel/Rechtsbefehl wieder zurückgenommen werden kann.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
während jetzt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht ganz so einfach ist.

Ich persönlich halte sie sogar für aussichtslos.

Aber versuchen kann man es ja ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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