Eine Person erhält einen Bescheid, gegen den innerhalb einer Frist Einspruch erhoben werden kann. Um zu erfahren, ob dies notwendig ist führt sie ein Gespräch mit Angestellten der Institution, von denen der Bescheid stammt. Wegen der Trägheit der Angestellten zieht sich das Gespräch hin und die Frist verstreicht. Die Person ist nicht schlauer als zuvor und die Angestellten sehen davon ab, das Gespräch zu Ende zu führen. Welche Möglichkeit hat sie?
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Frist bei Bescheid unverschuldet verstrichen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Was ist denn hieran unverschuldet? In der Rechtsbehelfsbelehrung stand doch drin, dass binnen einer bestimmten Frist Einspruch / Widerspruch eingelegt werden muss. Wenn man das nicht macht, weil man mit der Behörde noch verhandeln möchte, so ist es das eigene Risiko.
Sie hätten in diesem Fall dann, als sich abzeichnete, dass die Behörde auf Ihr Gesprächsangebot nicht eingeht, den Rechtsbehelf einlegen müssen.
Was Sie jetzt noch machen können, ist Wiedereinseung in den vorigen Stand zu beantragen. Machen Sie sich da aber nicht zu viele Hoffnungen, ich gehe aufgrund Ihrer Schilderung nicht davon aus, dass ein solcher Antrag viel Erfolg hätte.
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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist
"Never attempt to reason with people who know they are right.""
Man kann einen Bescheid nicht "wegdiskutieren" der ist das Ende eines einseitigen Entscheidungsprozess. Deswegen kann man ja "Widerspruch einlegen oder eben einverstanden sein
Das ist gelaufen !
Wenn man einen Bescheid nicht versteht lässt man sich ihn von einem Dritten erklären ?!?!?
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Problem generell wird sein, dass zwar eine Belehrung über die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs mitgesandt wird, aber kein Hinweis, dass Rechtsmittel/Rechtsbefehl wieder zurückgenommen werden kann.
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quote:
während jetzt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht ganz so einfach ist.
Ich persönlich halte sie sogar für aussichtslos.
Aber versuchen kann man es ja ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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