GEZ Adresse

6. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)
GEZ Adresse

Seit Dezember wohnen ich und meine Frau zusammen. Meine GEZ habe ich angemeldet und wird auch abgebucht.

Nun hat meine Frau ein Auskunftsersuchen über die GEZ wegen Rundfunkgeräten erhalten. Nach Anruf bei der Hotline wurde mitgeteilt, dass sich der Sachverhalt erledigt hat, da ich
ja angemeldet bin.

Soweit so gut.

Ich fragte nach, woher den die GEZ die Anschrift meiner Frau hat. Ich vermutete Einwohnermeldeamt. Die Dame am Telefon sagte, dass Sie die Adresse in diesem Fall nicht vom Einwohnermeldeamt haben, sondern von einer externen Firma. Den Namen hat sie nicht genannt.

Nun habe ich eine Mail an die GEZ geschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, von welchen Institutionen die GEZ Ihre Adresse bezogen hat und eine Frist von drei Wochen zu Beantwortung meiner Mail festgesetzt, dass ich ansonsten ohne weitere Ankündigung bisaufweiteres die GEZ-Gebühren nicht zahlen werde und den Sachverhalt an meinen Anwalt abzugeben.

Nun meine Frage: Habe ich ein Recht zu erfahren, wer meine Adresse weitergegeben hat. Zweitens, kann ich was gegen dieses Unternehmen vorgehen. Ist der Brief eurer Meinung nach zu hart? Wenn er zu hart ist, kann die GEZ gegen mich vorgehen?

Damit mich niemand falsch versteht, mir geht es hier nicht die GEZ zu umgehen, sondern darum, dass ich nicht weiß, welchen evtl. Unberechtigten sonst noch meine Adresse weitergegeben werden.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ein Auskunftsersuchen gemäß BDSG können Sie machen.
Sie können dessen Beantwortung aber nicht eigenmächtig mit der Gebührenzahlung verknüpfen. Das kann böse ins Auge gehen.
(Dummes Beispiel: wenn Sie aus einer Firma ausscheiden und noch den Firmenwagen vor der Tür stehen haben, können Sie auch nicht sagen 'den rücke ich erst raus, wenn ich mein Zeugnis habe'.)

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... mal ganz davon abgesehen, daß Sie im Zweifel auch gar nicht den Zugang der Mail nachweisen können...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Müssten die mir jetzt, die Adresse rausgeben oder nicht? Das ich das nicht an die Bedingung "Zahlungsverweigerung" nicht verknüpfen ist mir jetzt klar. Finden Sie diese Androhung ansonsten bedenklich.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bedenklich nicht, wenn Sie sie nicht in die Tat umsetzen. ;)

§34 I BDSG sollte weiterhelfen.

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Interessant, bei mir ist es der gleiche Fall gewesen. Wir waren vor zwei Jahren umgezogen und hatten nach wenigen Wochen die entsprechende Post im Briefkasten. Die haben aber dann noch einen draufgesetzt: Wir haben mittlerweile geheiratet und die GEZ-Gebühren laufen über meine Frau. Obwohl wir der GEZ dies dreimal mitgeteilt haben, bekomme ich weiterhin die entsprechenden Aufforderungen zur Auskunftserteilung. Mittlerweile ist uns das zu dumm, und die Teile landen gleich im Mülleimer. Wie häufig sollen wir der GEZ noch erklären, daß ich über meine Frau mitangemeldet bin? Was für ein Chaosverein...

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#6
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung sei gesagt, dass eine Auskunft auf Grundlage des BDSG bzw. LDSG die GEZ leider überhaupt nicht interessiert. Die ignorieren jede Anfrage in diese Richtung. Mittlerweile habe ich einen Brief an den Datenschutzbeauftragten geschrieben und hoffe so an eine auskunft zu kommen.

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#7
 Von 
lillyputik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist auch richtig so - die Auskunft ist bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten zu verlangen. Geht auch per E-Mail.

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#8
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

Auf welcher Grundlage denn? Ist nicht im BDSg bzw. LDSG geregelt, dass die verarbeitende Stelle Auskunftspflichtig ist? In diesem Fall wäre das dann die Gebühreneinzugszentrale.
Ich gehe davon aus, dass eine zur Hilfe nahme des Datenschutzbeauftragten nur dann erforderlich ist, wenn die Datenverarbeitende Stelle nicht handelt.
Es kann ja nicht jede Auskunft über den Datenschutzbeauftragten laufen. Dann hätte der gute Mann eine Menge zu tun :)
Mithin läuft eine Selbstauskunft bei der Schufa ja auch über selbige und nicht über den Beauftragten.
:)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

"Auskünfte zu den eigenen Rundfunkteilnehmerdaten erteilt die GEZ auf Anfrage."

So schreibt es die GEZ auf ihrer Homepage. Als muss ich mich zunächst an die GEZ selbst wenden, bevor ich weitere Schritte erwäge.

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#10
 Von 
lillyputik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

"Die Datenschutzbeauftragten
Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben unabhängige Datenschutzbeauftragte. Jeder Rundfunkteilnehmer kann sich wegen datenschutzrechtlicher Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit seinem Teilnehmerverhältnis an die betriebliche Datenschutzbeauftragte der GEZ ODER an den Datenschutzbeauftragten seiner Landesrundfunkanstalt (d.h. der Rundfunkanstalt, in deren Sendebereich er wohnt) wenden. "

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#11
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

"Jeder Rundfunkteilnehmer kann sich wegen datenschutzrechtlicher Fragen oder Probleme...."

Darunter fallen nicht die Anfragen zur Datenauskunft. Diese sind an die GEZ zu richten. Wenn ich Fragen habe, warum dieses oder jenes gespeichert wird oder ich eben keine Auskunft erhalte, dann sind dies Probleme oder datenschutzrechtliche Fragen, die ich an den Datenschutzbeauftragten richten kann.

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