Zwei Bewohner A und B teilen sich eine Wohnung. Sie halten keine Rundfunkempfangsgeräte bereit und müssen somit (bisher) keine GEZ-Gebühr zahlen.
Ab 01.01.2013 ändert sich das. Nun müssen sie beide zusammen den einheitlichen Beitrag zahlen, 1x für den kompletten Haushalt.
Wie wird denn nun festgelegt, wer von beiden zu zahlen hat, A oder B? Was ist, wenn einer von beiden oder beide Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid einlegen und einer oder beide vor Gericht erfolgreich sind? Wer von beiden muss dann zahlen? Und ohne Klageweg: Ist derjenige von den beiden der Dumme, der sich sozusagen zuerst anmeldet?
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GEZ ab 2013
17. Dezember 2012
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Frage vom 17. Dezember 2012 | 15:58
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
GEZ ab 2013
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2012 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Es kann frei festgelegt werden, wer sich anmeldet. Gehaftet wird aber grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Im Übrigen wird das noch viel Ärger in WGen geben, wenn der RF-Beitragsverantwortliche dann den Anteil der restlichen Mitbewohner kassieren will...
Was sollten hier eigentlich Rechtsmittel sein? Die Existenz des Haushaltes läßt sich schließlich schwer abstreiten, und worauf sonst sollte ein Rechtsmittel gründen?
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