GEZ droht mit Gebührenbescheid

27. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.04.2009 21:51:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ droht mit Gebührenbescheid

Hallo zusammen!

Ich benötige dringend einen Ratschlag zu folgendem Sachverhalt:

Im November 2006 stand ein GEZ-Schnüffler vor unserer Haustür, der sich so erst nicht zu erkennen gab. Er wollte eine Umfrage machen und hatte freundlicher Weise die Daten von der Gemeinde bekommen. Mein Bruder hat 2001 seinen Anbau auf unserem Grundstück bezogen. Der Herr fragte ihn ob er denn einen Fernseher hat, er stimmte zu und der GEZ-Beauftragte gab sich zu erkennen. Er setzte ihn sofort unter Druck, wies ihn auf eine Strafe von 1000 Euro hin und forderte meinen Bruder an der Haustür auf, zu unterschreiben, dass die Anmeldung eines Fernsehers auf 12/2001 zurückdatiert wird und er dafür eine Strafe von 1000,00 zahlen muss.

Als ich nach Hause kam, konnte ich kaum fassen, das er das unterschrieben hat. Wir haben schriftlich Einspruch gegen diese Forderung eingelegt, da er nachweislich einen Fernseher erst ab Dezember 2006 besitzt und er gezwungen wurde diese Unterschrift zu tätigen, obwohl er gar nicht wusste was er da jetzt unterschreibt.

In ewigen Schriftwechseln forderten wir die GEZ von der Gebührenveranlagung Abstand zu nehmen, doch die berufen sich immer wieder auf die Unterschrift die er geleistet hat.

Nun kam ein Brief und sie fordern ihn auf die Strafe zu bezahlen da ihm sonst ein Gebührenbescheid zugehen würde, gegen den man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen könne.

Die Gebühren seit Dezember 2006 zahlt er jetzt regelmäßig, nur würden wir die unrechtmäßige Forderung der 1000 Euro gern umgehen.

Was können wir tun? Er hat leider keine Rechtschutzversicherung.

Danke für die Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das Problem kenne ich, ich habe keinen Fernseher und die GEZ hat mafiaähnliche Methoden um die Wohnungen auszuschnüffeln.

Mehrfach im Jahr steht bei mir einer an der Türe und versucht Hausfriedensbruch zu begehen oder sogenannte Interviews zu machen.

Hatte der Bruder definitiv von 2001 bís 2006 KEINEN Fernseher ?

War er 2001 schon volljährig ?

Ich würde ganz einfach an die GEZ eine Bescheinigung senden, dass von 2001 bis Dezember 2006 KEIN Fernsehgerät im Hause vorhanden war und das von drei Zeugen unterschreiben lassen.

ein Versuch ist es wert. Aber: es ist schwierig, wenn er schon was anderes unterschrieben hat.

Ich weiss, da wird massiv eingeschüchtert, wenn er da Zeugen hätte, wär es gut.

-----------------
"Chylla"

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#2
 Von 
guest-12307.04.2009 21:51:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht. Hab irgendwie keine Mail bekommen, dass jemand geantwortet hat, deshalb war ich nicht mehr hier drin.

Zu der Mail:
Also er hatte definitiv keinen Fernseher. Das haben wir auch mit einer Zeugenaussage bestätigen lassen. Und ja er ist volljährig. Wir haben in den Schreiben auch immer wieder betont, dass es Zeugen gibt, auch haben wir eine Quittung beigefügt, mit dem Datum als er sich wirklich einen Fernseher gekauft hat.

Jetzt hat er wieder Post von der GEZ bekommen. Sie haben die Ratenzahlung zurückgezogen und der Rückstand soll nun sofort fällig werden... Auf unsere Abmeldung sind sie gar nicht eingegangen. Sie schicken weiterhin Rechnungen obwohl er alles per Einschreiben verschickt hat.

Was solllen wir nun tun??? Ist echt nen Mafiaverein...

Vielen Dank für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Jemand meldet einen Fernseher an und will nun beweisen das er keinen hatte.
Das ist etwas spät. Wenn der GEZler nicht mit der Pistole auf den Bruder geziehlt hat kann man da nichts machen.

Was sollen denn die Zeugen aussagen, das sie seit 2001 neben dem Bruder standen und gesehen haben das er keinen Fernsehen hat. Auch nicht im Schlafzimmer oder im Keller. So was kann keiner bezeugen. Und ein Kaufbeleg belegt nur das ein neuer TV gekauft wurde

Vor allem wenn der Bruder das genau Gegenteil ausgesagt und schriftlich bestätigt hat.

Wer was nicht will macht es nicht. Vor allen wenn man keinen Fernsehen besitzt lügt man doch nicht zu eigenen Nachteil.
Wer keine GEZ zahlen will muss nur erzählen: Ich habe gar keinen Fernseher. Und dann dabei bleiben

K.

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#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

Ich sehe das wie mustermann ... eine Klage dürfte in so einem Fall aussichtslos sein ...

gruß miad

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.04.2009 21:51:17
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Er hatte vorher wirklich keinen Fernseher. Er hat im Dezember 2001 den Anbau auf dem Hof der Eltern bezogen. Deshalb kommt der Herr von der GEZ erst auf dieses Anmeldedatum. Da er aber auf dem Bau arbeitet, war er kaum zuhause und hatte deshalb auch keinen Fernseher. Erst später holte er sich einen Fernseher, den er lediglich zum X-Box spielen nahm. Damit konnte er gar kein TV schauen. Er nutzte gelegentlich am Wochenende den Fernseher der Eltern, die bei der GEZ gemeldet sind. Sie und ich können bezeugen, dass er definitiv keinen Fernseher besessen hat.

Der Herr von der GEZ hat ihm die Worte so verdreht, dass er etwas unterschrieben hat, was so doch gar nicht zutrifft.

Gibt es denn gar keine Möglichkeit etwas zu unternehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

sollte es zu einem Prozess kommen, kann der Richter die Beweise und Zeugenaussagen frei würdigen, d.h. wenn er Ihnen glaubt, könnten Sie recht bekommen.
Aber überlegen sie doch selbst wie glaubwürdig die Aussage klingt ... es ist nunmal so, dass man mit seiner Unterschrift sogfältig umgehen muss. Ihr Bruder sollte dies als Lektion hinnehmen und froh sein, dass es "nur" eine GEZ-Nachforderung ist, die er da unterschrieben hat.

Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob ihr Bruder tatsächlich fern gesehen hat, sondern ob er ein empfangsbereites Gerät bereit hielt. Also auch wenn er mit dem Fernsehgerät nur X-Box gespielt hat, muss er GEZ Gebühren zahlen.

gruß m.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

ich schließe mich den Darstellungen an, dass auch für einen TV, der für X-Box-Spielen genutzt wird, die jeweilige GEZ-Gebühr anfällt. Desweiteren, dass der Richter die vorgetragenen Beweise frei würdigen kann, jedoch dennoch die getätigte Unterschrift sehr gewichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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