GEZ droht mit Vollstreckung

16. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anoo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ droht mit Vollstreckung

hallo

ich habe ein Problem, heute schau ich in den Briefkasten und hab ein Wisch von der GEZ drinn.

Zitat: *Sollten sie die forgesetzte Gebührenschuld nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt haben, werden wir gegen Sie die VOLLSTRECKUNG einleiten*


*Angsthab* he ich bin seit über einem Jahr Hartz 4 Empfänger, das wissen die Kumpels. Einmal hab ich denen meine ganzen Papiere geschickt wo das mehrmals bestätigt ist, Ja 3 Monate war ich befreit, dann hab ich wieder Mahnungen bekommen. So nun soll ich in den 2 Wochen über 150g bezahlen. Wenn nicht dann kommt eben die Vollstreckung... Was soll ich denn noch machen das die mich in ruhe lassen???


Danke schonmal für die Antworten

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich dachte immer ALG II -Empfänger werden auf Antrag von der GEZ-Gebühr befreit. oder ist diese Info falsch?
Vollstreckung? Was wollen die denn bei dir holen oder ist die Forderung schon tituliert (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid?)

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diana72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo,

ich habe da mal eine frage.

mein freund muss GEZ gebühren zahlen und verzögert diese immer wieder da ich, mein freund und mein sohn harz4 empfänger sind. mein freund arbeitet zwar aber das geld reicht hinten und vorne nicht aus. er wird in die harz4 berechnung mit einbezogen und somit gehört er in die bedarfsgemeinschaft.

gestern haben wir ein schreiben von der stadt bekommen, das anfang dezebmer jemand vorbei kommen möchte und pfänden. wie sollen wir uns verhalten ?

er hat einen zeitraum genannt wo man ihn in die wohnung lassen soll. sind wir zu diesem zeitpunkt nicht zu hause will er die wohnung öffnen lassen und eintreten. darf er dieses überhaupt ?

würde mich über eine relativ schnelle antwort freuen.

LG
diana

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hanmon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Diana,

ja der Vollstreckungsbeamte kann die Tür öffnen lassen. Auch wenn niemand zuhause ist! Er kann sich dann in der Wohnung Informationen suchen, die er für die weitere Erledigung seines "Vollstreckungsauftrages" benötigt. Zum Beispiel für Gelfpfändungen. Oder er kann halt Gegenstände pfänden!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diana72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

ich finde dieses *******. darf er auch ohne durchsuchungsbefehl die wohnung öffnen lassen ? muss ich ihn in die wohnung lassen ?

LG
diana

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hanmon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vollstreckungsbeamte beantragt vorher alles beim Gericht, dann mußt du ihn die Wohnung durchsuchen lassen! Hat er keine Unterlagen dabei, kannst du ihm den Zutritt erstmal verweigern. (Dann kommt er aber sicherlich wieder... Mit einem Beschluß. Das sind dann wieder alles zusätzliche Kosten.)
Wenn du noch fragen hast, frag einfach. Ich arbeite im Vollstreckungsinnendienst!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Landavia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

auch ich habe ein großes Problem mit der GEZ :-(
Heute schau ich in den Briefkasten und ein GEZ- Bescheid "Inkasso von Rundfunkgebühren" ist drinnen *schreck.

Zitat: *Sollten sie die fortgesetzte Gebührenschuld nicht bis zum 16.11.07 bezahlt haben, werden wir gegen Sie die VOLLSTRECKUNG einleiten*

Der Brief hat mich heute erreicht. die haben den laut ihrem Briefkopf aber angeblich am 02.11.07 geschrieben!

Nun meine Frage(n):

1.Ich habe schon zweimal Widerspruch gegen deren Zahlbescheide eingelegt, mit der Begründung, daß ich von 09.06 - 02.07 von den Gebühren aufgrund von Hartz IV befreit war und seit 05.07 kein Radio/ Fernsehen mehr besitze, da ich umgezogen bin. Die GEZ hat allerdings jedesmal nur mit einem unveränderten Zahlungsbescheid reagiert! Was tun bitte???

2. Sollte ich um die Zahlung von über 260 Euro nicht herumkommen, kann ich mir den Strick nehmen, da ich nur (mittlerweile) in Teilzeit arbeite und gerade mal 638 Euro netto verdiene. Kann man da mit der GEZ über Ratenzahlung verhandeln oder ist denen das sch...egal von was man leben soll???

3. Wie soll es in Zukunft mit denen weitergehen? Ich sehe doch nicht ein für was zu zahlen, was ich nicht habe. Und falls ich mal wieder einen TV besitzen sollte, kann ich mir die GEZ- Gebühren von meinem Nettolohn nicht leisten :-((.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Auf welche Weise kommunizierst Du denn per Internet?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Landavia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ins Internet gehe ich im Internetcafé!

-----------------
" Viele Grüße, Landavia"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Landavia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ins Internet gehe ich im Internetcafé!

-----------------
" Viele Grüße, Landavia"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

zu 1: Haben Sie eine Befreiungs- und eine Abmeldebestätigung erhalten? Wenn nein: Können Sie diese Befreiungsanträge und Abmeldung nachweisen? Wenn auch nein: Pech gehabt, Sie sind weiterhin gebührenpflichtig, egal ob Hartz4 oder nicht.

zu 2: Ratenzahlung ist i.d.R. bei der GEZ kein Problem. Das kann man sogar telefonisch vereinbaren.

zu 3: Schleunigst abmelden!

Cunos Kommentare brauchen Sie in diesem Fall nicht sonderlich zu beachten. Er kann es nunmal nicht ausstehen, dass sich Menschen mit den gleichen Mitteln gegen die GEZ wehren, wie es die GEZ mit den Bürgern tut, während er weiterhin (aus welchen Gründen auch immer) brav Gebühren zahlt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Er kann es nunmal nicht ausstehen, dass sich Menschen mit den gleichen Mitteln gegen die GEZ wehren, wie es die GEZ mit den Bürgern tut, während er weiterhin (aus welchen Gründen auch immer) brav Gebühren zahlt...

Das kann von mir aus jeder halte wie er will. Mein Vorschreiber hat eben ggf. kein besonders ausgeprägtes Rechtsverständnis, das ist jedoch im überlassen und in einem Laienforum so lange unschädlich, wie andere sich auf die Ausführungen nicht verlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
oilpoi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Hanmon):
Der Vollstreckungsbeamte beantragt vorher alles beim Gericht,
.... Mit einem Beschluß. Das sind dann wieder alles zusätzliche Kosten.)

1. Wie viel?
2. Wenn er wegen gute verriegelung nicht rein kommt, endet es letztendlich mit inhaftierung (als Strafe).
2a Oder klettern Sie zum 1. Etage und brechen ein Fenster ?
3. Warum Pfänden Sie nicht mein Konto?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Gähn............ totgesagte leben länger.............................

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.124 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.