Gebührenbescheid Kanalanschluss Straßenbreite

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
go428884-38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenbescheid Kanalanschluss Straßenbreite

Hallo

Vielleicht weiß jemand Rat.

Die Höhe der Kanalanschlussgebühren werden hier über die Straßenbreite ermittelt.

Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur in den Wald geht. Die Straße hat keinen Gehweg, nur einseitig einen ca. 3 Meter breiten Grünstreifen, anderseitig ein ca. 2 Meter breites Bankett mit Schotter.
Der geteerte Bereich hat ca. 6 Meter breite.
Neben dem Bankett befindet sich eine Grünfläche (Wiese mit Bäumen), die noch mal ca. 8 Meter breit ist.

Die Stadt hat als Straßenbreite zur Berechnung der Kanalanschlussgebühr jetzt 18 Meter Straßenbreite berechnet.
Offenbar wurde der Bereich der Wiese miteingerechnet.

Kann mir jemand sagen, wo man die zu bemessende Straßenbreite einsehen kann?

Darf die Stadt die Wiese und den Grünstreifen mitberechnen in der Straßenbreite?

Lohnt es sich gegen den Gebührenbescheid Wderspruch einzulegen?

Unser Kanalanschluss für ein EFH soll fast 7500 Euro kosten, obwohl wir quasi in einer kleinen Sackgasse wohnen, mit einer minimal geteerten Straße ohne befestigten Randstreifen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand sagen, wo man die zu bemessende Straßenbreite einsehen kann?


Im Grundbuch.

Und normalerweise wird nicht die "Straßenbreite" als Berechungsgrundlage angesehen, sondern die Grundstückslänge die an die Straße grenzt.

-- Editiert von spatenklopper am 23.11.2015 12:53

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