Gebührenbescheid an Eltern?

5. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)
Gebührenbescheid an Eltern?

Ist die Erstellung eines Bescheids einer Kfz-Zulassung an den Erziehungsberechtigten eines Minderjährigen rechtmäßig, obwohl der Erziehungsberechtigte ja gar nicht der Halter des benannten Fahrzeugs ist? Im Bescheid ist explizit aufgeführt, dass der FahrzeugHALTER als veranlassender Teil die Kosten des Verfahrens zu tragen hat - Gebührenbescheid ist logischerweise gleich mit beigefügt (aber ebenfalls wie der eigentliche Bescheid auf den Elternteil ausgestellt).

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Vielleicht hilft das weiter - Auszug aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt):

§ 4 Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet

1. wer die Amtshandlung, Prüfung und Untersuchung veranlaßt oder zu wessen Gunsten sie
vorgenommen wird,
2. wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr
mitgeteilte Erklärung übernommen hat,
3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

Nun bräuchte ich eigentlich nur noch die Antwort, ob Eltern kraft irgendeines mir nicht bekannten Gesetzes für die Kostenschulden ihrer minderjährigen Kinder haften.

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen