Geburtsurkunde falsch

8. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go519373-41
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsurkunde falsch

Hallo, das Standesamt hat mir, deutscher Staatsbürger, hier geboren, in Zusammenhang mit einer Eheschließung eine Geburtsurkunde mit falschen Angaben ausgestellt. Dies habe ich erst jetzt eher zufällig festgestellt, als ich die Heiratsurkunde meiner Eltern auffand. Tatsache ist, dass der Name meines Vaters in dieser Geburtsurkunde falsch angegeben ist. Bei weiteren Recherchearbeiten im Archiv meines verstorbenen Vaters habe ich auch eine Geburtsurkunde von mir entdeckt, hier ist der Name meines Vaters korrekt angegeben. Aussteller dieser Urkunden ist in allen drei Fällen dieselbe Behörde, nämlich das Standesamt meiner Heimatstadt. Dummerweise ist jetzt in allen Urkunden, die auf Grundlage dieser fehlerhaften Geburtsurkunde ausgestellt wurden, ein falscher Name meines Vaters eingetragen. Wie ist dieser Mangel nun zu heilen, wer übernimmt in diesem Fall die Haftung und die Kosten? Kommende Woche werde ich mal das hiesige Standesamt mit dem Sachverhalt konfrontieren, ich befürchte, die Behörde wird wie üblich, jegliche Fehlleistung zurückweisen.

-- Editiert von Moderator topic am 09.01.2022 19:33

-- Thema wurde verschoben am 09.01.2022 19:33




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

Ich denke das ist kein familienrechtliches Problem?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Wo spielt denn der Vorname des Vaters im Rechtsverkehr eine Rolle? So falsche Vornamen kommen öfter vor, bei mir z.B. auch. Da war die Geburtsurkunde meines Vaters noch in sütterlin Schrift ausgestellt. Als ich irgendwann mal eine neue Geburtsurkunde für mich benötigte, konnte der ausstellende Beamte wohl die Schrift nicht lesen und aus Leonhard wurde Bernhard. Hat niemanden gestört, nicht mal den Testamentsvollstrecker. Auch auf der Sterbeurkunde stand richtig Leonhard, nur auf einer Ausfertigung meiner Geburtsurkunde Bernhard. Etwas problematischer wurde es in einem mir bekannten Fall, da war jemand gerade gestorben und auf der Basis der Angaben des Standesamtes, also der Geburtsurkunde, wurde eine falsche Sterbeurkunde ausgestellt. Das war blöd, denn dadurch erfolgte auch noch eine Geschlechtsumwandlung. Aus Gabriel wurde Gabriele. Das musste dann doch abgeändert werden, klar.

Wenn Du wirklich eine Abänderung benötigst, ruf doch mal das Standesamt an, in welchen die seinerzeitigen Originale liegen. Vielleicht konnte da auch jemand was nicht richtig lesen?

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40420 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von go519373-41):
Tatsache ist, dass der Name meines Vaters in dieser Geburtsurkunde falsch angegeben ist.
Hat das Auswirkungen auf die Eheschließung gehabt? Oder weigert sich das Amt, in deinem Falle eine Eheschließung durchzuführen?
Zitat (von go519373-41):
ein falscher Name meines Vaters eingetragen.
Da dein Vater bereits verstorben und vermutlich auch mit dem evtl. falschen Namen bestattet wurde---verstehe ich dein Problem noch nicht so ganz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
go519373-41
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, in der Geburtsurkunde stehe ich als mein Erzeuger drin, also mein Name statt der meines Vaters. Das ist zunächst einmal rein biologisch gesehen schon verdammt schwierig, weiß nicht ob es das vielleicht im Tierreich gibt, etwa Einzeller o.ä. und um nochmal klarzustellen, es handelt sich um eine Urkunde, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde, und die hat einmal 100% korrekt zu sein. Der Name meines Vaters ist dem Standesamt auch bekannt, auf der Sterbeurkunde wurde er jedenfalls korrekt widergegeben. Meine Frage war, wer trägt hier die Haftung, etliche weitere Urkunden müssen nun geändert werden. Um auf die Ausführungen von wirdwerden zu antworten: Die korrekten Namensangaben im Rechtsverkehr spielen gelegentlich ein entscheidende Rolle, z.B. bei der Passkontrolle am Airport. Wenn in meinem Reisepass der Vorname meines Vaters steht, dann klicken 100%ig die Handschellen.

-- Editiert von go519373-41 am 08.01.2022 19:30

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40420 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von go519373-41):
in Zusammenhang mit einer Eheschließung eine Geburtsurkunde mit falschen Angaben ausgestellt.
Die Eheschließung ist noch in Vorbereitung?
Zitat (von go519373-41):
in der Geburtsurkunde stehe ich als mein Erzeuger drin,
Ich las, es sei der falsche Name deines Vaters?

Zitat (von go519373-41):
Meine Frage war, wer trägt hier die Haftung, etliche weitere Urkunden müssen nun geändert werden.
Vermutlich die Behörde, die den Fehler zu verantworten hat. Dort solltest du dich mit deinem Problem melden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4420 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von go519373-41):
Hallo nochmal, in der Geburtsurkunde stehe ich als mein Erzeuger drin, also mein Name statt der meines Vaters.


Ihr Vater ist verstorben, für welche Angelegenheiten sollte seine Geburtsurkunde noch wichtig sein?

Zitat (von go519373-41):
Meine Frage war, wer trägt hier die Haftung, etliche weitere Urkunden müssen nun geändert werden.


Auch da stellt sich die Frage, für was sollen die geändert werden?

Sie hatten bisher keine Probleme damit, weil sie es nicht wussten und nun sollen Änderungen erfolgen, nicht nachvollziegbar.

Wenn es ihnen so wichtig erscheint, dürften die Urkunden mit Randbemerkungen versehen werden, mehr nicht.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Auch wird man nicht in Handschellen am Flughafen abgeführt. Ich weiß nicht, aber in meinen Ausweispapieren sind die Namen meiner Eltern nicht geführt. Und ich musste berufsmäßig sehr viel ins Ausland fliegen, über Jahrzehnte. Ich wurde nie in Handschellen abgeführt. Wenn man aus Prinzip eine neue Geburtsurkunde haben möchte, dann beantragt man sie eben unter Hinweis auf den richtigen Namen des Vaters.

wirdwerden

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#8
 Von 
go519373-41
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Um nochmal klarzustellen: Geburtsurkunde von mir, 3-sprachig, Formule A, im Feld 8 steht "Vater Père Father" , darunter im Feld 5 der Familienname meines Vaters (korrekt),darunter im Feld 6 die Vornamen, nicht die meines Vaters, sondern die von mir. Auf manchen ausländischen Heiratsurkunden muss der vollständige Name des Vaters angegeben werden, daher diese Anfrage.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130055 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von go519373-41):
ein falscher Name meines Vaters eingetragen.

Zitat (von go519373-41):
Feld 6 die Vornamen, nicht die meines Vaters, sondern die von mir.

Es ist also nicht der Name falsch, sondern die Vornamen.



Zitat (von go519373-41):
Dummerweise ist jetzt in allen Urkunden, die auf Grundlage dieser fehlerhaften Geburtsurkunde ausgestellt wurden, ein falscher Name meines Vaters eingetragen.

Und das wären jetzt welche konkret?



Zitat (von go519373-41):
Wie ist dieser Mangel nun zu heilen,

Kommt ganz darauf an, welche Urkunden das sind und im welchem Land diese verwendet wurden.



Zitat (von go519373-41):
wer übernimmt in diesem Fall die Haftung und die Kosten?

Der Verwender der fehlerhaften Urkunde natürlich, wer denn sonst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3413 Beiträge, 1146x hilfreich)

Ich verstehe nicht warum hier jeder Fragesteller immer angemotzt wird. Die Frage ist doch vollkommen berechtigt. Ob das im Rechtsverkehr akut oder perspektivisch benötigt wird, spielt überhaupt keine Rolle. Die Urkunde enthält eine offenbare Unrichtigkeit und sollte daher auf Wunsch selbstverständlich korrigiert werden können. Im Personenstandsgesetz wird teils sogar von "sind (...) zu berichtigen" geschrieben. Es ist also (in Teilen) eine Muss-Vorschrift.

Die Berichtigungen auf bereits ausgestellten Urkunden dürften in aller Regel kostenfrei sein.
Neu ausgestellte Urkunden müssen sicher bezahlt werden.

Kommt das Standesamt der Berichtigungsaufforderung nicht nach, ist der Gerichtsweg eröffnet.

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