Geburtsurkunde verändert

2. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
Akaias
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsurkunde verändert

Hallo,

wir haben in unserer Verwandtschaft eine Reichsbürgerin.
Dies hat es fertig gebracht in ihrer Geburtsurkunde rum zu fuhrwerken.

Sie hat einfach Ihren Namen durchgestrichen und einen (für uns Fantasienamen) anderen Namen angegben.

Das ganze hat sie auch noch mit irgend einem Sigel versehen. Sie fühlt sich im Recht.

Ist das ganze eine Straftat und ist ihr neu eingetragener Name gültig?


mfg

Akaias


-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:00




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Akaias):
Ist das ganze eine Straftat
Wenn sie diese Urkunde verwendet: ja.

Zitat (von Akaias):
ist ihr neu eingetragener Name gültig?
Nein.

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#2
 Von 
Akaias
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt das als urkundenfälschung? Die person nutzt diese urkunde aktiv. Kann ich sie deswegen anzeigen?

-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:26

-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:27

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42585 Beiträge, 14759x hilfreich)

Man kann allen Blödsinn anzeigen. Nur, was solls? Meinst Du ernsthaft, dass irgend jemand auf die Fotokopie mit durchgestrichenem Namen reinfällt? Im übrigen das Original befindet sich in ihrer Akte beim Standesamt. Und wo muss man denn nun seine Geburtsurkunde vorzeigen? Wenn jemand meint, auf Kindergartenniveau an irgendwelchen Fotokopien rumbasteln zu müssen, dann soll er das doch tun.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40383 Beiträge, 6570x hilfreich)

Zitat (von Akaias):
Sie fühlt sich im Recht.
Ja, Reichsbürger halt. Die haben ihr *eigenes Recht* und häufig wohl auch ihre *eigenen Namen*. Viele sogar Titel.
Für die gilt Urkundenfälschung nach StGB eben nicht.
Für die gilt auch Erbrecht nach BGB nicht.
Evtl. ist sie als Reichsbürgerin deshalb nicht *erbwürdig*?
Vielleicht ist sie mit dieser Geburtsurkunde gar nicht Teil eurer Erbengemeinschaft?
Vielleicht fragt man dazu mal einen Anwalt....?
Vielleicht auch einen Psychiater?

Ja, du kannst eine Anzeige stellen.
§ 267 StGB

Aber wie oft und wo musste sie ihre (gefälschte) Geburtsurkunde eigentlich vorlegen---d.h. aktiv benutzen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akaias
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht fragt man dazu mal einen Anwalt....?


das werde ich definitv tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4413 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat (von Akaias):
Die person nutzt diese urkunde aktiv. Kann ich sie deswegen anzeigen?


Geburtsurkunden benötigt man doch recht selten und wenn sie diese bei einer öffentlichen Stelle vorzeigt, dann wird sie nicht anerkannt.
Was bedeutet aktiv? Beim Erben, wird ein Notar kaum eine Fälschung anerkennen, zumal im Ausweis ihr richtiger Name steht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42585 Beiträge, 14759x hilfreich)

Eben! Ich grübele auch noch. Man benötigt eine Geburtsurkunde eines Kindes, klar, um es ins System zu implementieren. Aber im Erwachsenenalter? Und unstreitig ist die Lady ja erwachsen. Keine Vorstellung, wo man so ein Teil ständig im Rechtsleben benötigt. Wenn, dann doch nur bei Ämtern, und die haben inzwischen doch elektronisch Zugriff auf die bei den Standesämtern gespeicherten Daten. Und da ist doch erstaunlich viel gespeichert, bis hin zum genauen Termin der Rechtskraft einer Scheidung, die vor ca. 35 Jahren stattgefunden hat.

Aber, wo immer die Lady ihre Geburtsurkunde mit durchgestrichenem Namen und Fantansiesiegel vorlegt, sie wird für Heiterkeit sorgen.

wirdwerden

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2271 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Akaias):
Die person nutzt diese urkunde aktiv.
Was macht sie denn "aktiv" damit? Und woher weißt Du eigentlich von dieser Urkunde?

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4413 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber, wo immer die Lady ihre Geburtsurkunde mit durchgestrichenem Namen und Fantansiesiegel vorlegt, sie wird für Heiterkeit sorgen.


So ist es, ich würde anderen den Spaß gönnen.
Verbieten bringt nichts, die ist von ihrer Einstellung so überzeugt, dass jedes Argument abprallt.

Als Nachweis in einer Erbsache, erhält man doch eine beglaubigte Abschrift vom zuständigem Standesamt, die Städte sind noch nicht alle vernetzt. Zumindest erlebte ich das vor 3 Jahren so.

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