Hallo,
wir haben in unserer Verwandtschaft eine Reichsbürgerin.
Dies hat es fertig gebracht in ihrer Geburtsurkunde rum zu fuhrwerken.
Sie hat einfach Ihren Namen durchgestrichen und einen (für uns Fantasienamen) anderen Namen angegben.
Das ganze hat sie auch noch mit irgend einem Sigel versehen. Sie fühlt sich im Recht.
Ist das ganze eine Straftat und ist ihr neu eingetragener Name gültig?
mfg
Akaias
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:00
Geburtsurkunde verändert
Wenn sie diese Urkunde verwendet: ja.Zitat :Ist das ganze eine Straftat
Nein.Zitat :ist ihr neu eingetragener Name gültig?
Gilt das als urkundenfälschung? Die person nutzt diese urkunde aktiv. Kann ich sie deswegen anzeigen?
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:26
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 16:27
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Man kann allen Blödsinn anzeigen. Nur, was solls? Meinst Du ernsthaft, dass irgend jemand auf die Fotokopie mit durchgestrichenem Namen reinfällt? Im übrigen das Original befindet sich in ihrer Akte beim Standesamt. Und wo muss man denn nun seine Geburtsurkunde vorzeigen? Wenn jemand meint, auf Kindergartenniveau an irgendwelchen Fotokopien rumbasteln zu müssen, dann soll er das doch tun.
wirdwerden
Ja, Reichsbürger halt. Die haben ihr *eigenes Recht* und häufig wohl auch ihre *eigenen Namen*. Viele sogar Titel.Zitat :Sie fühlt sich im Recht.
Für die gilt Urkundenfälschung nach StGB eben nicht.
Für die gilt auch Erbrecht nach BGB nicht.
Evtl. ist sie als Reichsbürgerin deshalb nicht *erbwürdig*?
Vielleicht ist sie mit dieser Geburtsurkunde gar nicht Teil eurer Erbengemeinschaft?
Vielleicht fragt man dazu mal einen Anwalt....?
Vielleicht auch einen Psychiater?
Ja, du kannst eine Anzeige stellen.
§ 267 StGB
Aber wie oft und wo musste sie ihre (gefälschte) Geburtsurkunde eigentlich vorlegen---d.h. aktiv benutzen?
Zitat :Vielleicht fragt man dazu mal einen Anwalt....?
das werde ich definitv tun.
Zitat :Die person nutzt diese urkunde aktiv. Kann ich sie deswegen anzeigen?
Geburtsurkunden benötigt man doch recht selten und wenn sie diese bei einer öffentlichen Stelle vorzeigt, dann wird sie nicht anerkannt.
Was bedeutet aktiv? Beim Erben, wird ein Notar kaum eine Fälschung anerkennen, zumal im Ausweis ihr richtiger Name steht.
Eben! Ich grübele auch noch. Man benötigt eine Geburtsurkunde eines Kindes, klar, um es ins System zu implementieren. Aber im Erwachsenenalter? Und unstreitig ist die Lady ja erwachsen. Keine Vorstellung, wo man so ein Teil ständig im Rechtsleben benötigt. Wenn, dann doch nur bei Ämtern, und die haben inzwischen doch elektronisch Zugriff auf die bei den Standesämtern gespeicherten Daten. Und da ist doch erstaunlich viel gespeichert, bis hin zum genauen Termin der Rechtskraft einer Scheidung, die vor ca. 35 Jahren stattgefunden hat.
Aber, wo immer die Lady ihre Geburtsurkunde mit durchgestrichenem Namen und Fantansiesiegel vorlegt, sie wird für Heiterkeit sorgen.
wirdwerden
Was macht sie denn "aktiv" damit? Und woher weißt Du eigentlich von dieser Urkunde?Zitat :Die person nutzt diese urkunde aktiv.
Zitat :Aber, wo immer die Lady ihre Geburtsurkunde mit durchgestrichenem Namen und Fantansiesiegel vorlegt, sie wird für Heiterkeit sorgen.
So ist es, ich würde anderen den Spaß gönnen.
Verbieten bringt nichts, die ist von ihrer Einstellung so überzeugt, dass jedes Argument abprallt.
Als Nachweis in einer Erbsache, erhält man doch eine beglaubigte Abschrift vom zuständigem Standesamt, die Städte sind noch nicht alle vernetzt. Zumindest erlebte ich das vor 3 Jahren so.
Und jetzt?
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