Hallo!
In meiner Stadt gab es 30 Jahre lang einen selbstverwalteten Jugendhausverein e.V. . Das war ein gemeinnütziger Verein. Die Jugendarbeit die dort statt fand war von Jugendlichen für Jugendliche. Erwachsene Betreuer gab es dort nicht. Alles wurde von den Jugendlichen selbst in die Hand genommen und organisiert. Dies funktionierte 30 Jahre lang wirklich bestens und die jungen Leute lernten nur dazu (learning by doing).
30 Jahre lang stellte die Stadt den jungen Menschen ein Haus zur Verfügung in dem sie sich treffen konnten und das ihnen die Möglichkeit gab sich zu entfalten. Nun wurden sie aus dem Haus gejagt da die Stadt das Gebäude nun selbst beanspruchen will.
Die Jugendlichen sitzen mit ihrem Projekt ohne Alternative auf der Straße.
Frage: Gibt es eine Art Gesetz nachdem die Stadt sogar verpflichtet ist gemeinnützigen Vereinen Räumlichkeiten zu stellen,oder zumindest finanziell unter die Arme zu greifen?!
Gibt es sonstige Fördermöglichkeiten die wir vielleicht nicht kennen aber eigentlich Anspruch darauf haben?
Für eine rasche Antwort danken 400 Jugendliche im Vorraus!
Schoko.
Gemeinnütziger Jugendhausverein bekommt keine Räumlichkeiten!
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Nein, einen rechtlichen Anspruch gibt es weder für Räumlichkeiten noch für Finanzen. Sonst könnte jeder der tausend (?) gemeinnützigen Vereine in D diesen Anspruch geltend machen.
Sprecht die örtliche Presse an, die Unternehmen zwecks Unterstützung, geht an die Öffentlichkeit, die Kirchen,das Fernsehen, macht einen Sitzstreik vor dem Haus des Bürgermeisters, wenn alles nichts hilft, schreibt dem Bundespräsidenten.
Es gibt viele Möglichkeiten.
Gruß und viel Erfolg!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hallo ikarus!
Vielen Dank für deine Hilfe. Wir haben schon alles mögliche probiert (einiges davon hast du auch angesprochen). Ich dachte es wäre vielleicht eine weitere Option auf der rechtlichen Ebene zu finden. Aber dies ist ja leider nicht der Fall... schade.
Trotzdem tausend Dank!
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Bekommt man einen Antrag auf eine "öffentlich-rechtliche" Namensänderung bei folgendem Vortrag durch7 Antworten