Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir bzgl folgendem Sachverhalt weiterhelfen. Ich habe zum 31.12.2014 meine Unternehmung im Gesamten veräußert. Der neue Inhaber hat den Namen der e.K. weitergeführt bzw. erweitert und als GmbH NEU ANGEMELDET.
Die e.K. sollte darauf hin gelöscht werden. Im Zuge der gesamten Umstellung ist eines der wichtigsten ToDos untergegangen - die Abmeldung der Unternehmung bei der Gemeinde und im Handelsregister.
Jetzt wäre die Frage, ob dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht und wie ich am besten weiter verfahren soll?
In wie weit ist zurückdatieren erlaubt und möglich?
Umsätze fielen nachweislich keine mehr an. Lediglich gingen noch wenige Rechnungen vom ehemaligen Webprovider ein.
Danke
-- Editier von Hallo1988 am 08.04.2015 18:32
Gewerbeabmeldung vergessen nach Unternehmensverkauf vor 4 Monaten
8. April 2015
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Frage vom 8. April 2015 | 18:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung vergessen nach Unternehmensverkauf vor 4 Monaten
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