Gilt ein Einwurfeinschreiben als Zugegangen

12. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)
Gilt ein Einwurfeinschreiben als Zugegangen

Hallo,

was ist, wenn einen Bescheid von einer Behörde per Einschreiben bekommt, gilt der als zugegangen? Immerhin könnte ein Nachbar den Brief aus dem Briefkasten nehmen. Müsste man das glaubhaft machten oder beweisen?

Falls man den nichterhalt nicht beweisen kann, wäre das ausreichend auch strafrechtlich belangt zu werden, wenn eine nichtbeachtung strafrechtliche könsequenzen hätte?

Vielen Dank für eine Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

hallo maverich,
nach der neuen Zustellreform gilt ein Schreiben einer Behörde als zugestellt wenn er im Briefkasten des Adressaten landet.
"Falls man den nichterhalt nicht beweisen kann, wäre das ausreichend auch strafrechtlich belangt zu werden, wenn eine nichtbeachtung strafrechtliche könsequenzen hätte?"
Ich sage ja,außer vielleicht klein Erna als Gläubiger hätte ernsthaft Schwierigkeiten nachzuweisen das das Schreiben tatsächlich angekommen ist,oder aber Sie können nachweisen das Sie das Schreiben nicht rechtzeitig erhalten haben können,weil Sie zum angegebenen Zeitpunkt des Einwurfs noch Monate danach auf Weltreise waren und demzufolge erst nach ihrer Rückkehr davon Kenntniss erhalten haben.
Gruß kdw

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#3
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Hallo kdw, hallo thosim,

Danke.

Die Zustellreform widerspricht sich mit dem Urteil des OLG und dem, was sonst noch in dem Link von thosim, das am 29.11.2005 erfolgt ist. Die Zustellreform ist wohl schon deutlich älter.

Heißt das, das Urteil vom OLG ist ein Fehlurteil?

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
AndreasDU_NRW
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gehen die Gerichte aber ziemlich dürftig um, weil der Gesetzgeber die zu beachtenden Fristen nicht aus Jux und Dollerei ausgedacht hat.

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#6
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

hallo Maverich,
bei goole mal rechtsbruchbude heidelberg eingeben und eigenes urteil bilden,vielleicht ist was dabei was weiter hilft.

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