Grundabgaben Mahngebühren rechtens?

9. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)
Grundabgaben Mahngebühren rechtens?

Hallo,

ich habe einen Fall, bei dem es auch nicht um viel Geld geht aber ich würde gerne mal wissen, wie die Rechtslage aussieht.

Anfang des Jahres bekommt Frau X den Grundabgabenbescheid, zahlbar in 4 Einzelzahlungen pro Quaartal.
Mitte des Jahres bekommt Frau X einen Änderungsbescheid, da sich die Grundsteuer B erhöht hat. Die Satdt teilt den Betrag wieder in 4 Teilbeträge Y auf (pro Quartal, auch rückwirkend für Q1 und Q2). Frau X will mit nächster Fälligkeit den normalen Betrag plus 4 x Y bezahlen. Dummerweise verrechnet sie sich, und zahlt statt 4 x Betrag Y sogar 5 x Betrag Y. Es fällt Ihr nicht auf.

Jetzt, nachdem alle Fälligkeitstermine vorbei sind, kommt eine Mahnung von der Stadt über 1 x Y plus Mahngebühren. Frau Y forscht auf Ihrem Konto nach, ob sie evtl. doch mal was falsch gemacht hat und sieht, dass die Stadt im Laufe des Jahres eine Gutschrift von 2 x Y veranlasst hat. Da der Betrag sehr gering ist und Frau Y nicht immer 100% Ihre Kontoauszüge kontrolliert, ist ihr das nie aufgefallen.

Ohne diese Gutschrift hätte Frau X ja mit 1 x Y sogar überzahlt, durch die Rücküberweisung ist sie jetzt mit 1 x Y im Minus. Dass sie 1 x Y bezahlen muss, ist klar.

Aber muss sie auch die Mahngebühren zahlen? Sie kann ja nichts für die ungewollte Rücküberweisung, ohne die sie nie in Zahlungsrückstand geraten wäre.

Danke für Eure Einschätzung.

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