Hallo!
Ich hoffe, nachfolgendes Fallbeispiel betrifft noch das Mietrecht und nicht das ÖffRecht.
Folgender Fall: Untermieter A hat einen Mietvertrag mit Hauptmieter B. (A ist bereits eingezogen, auch der Vermieter weiß über das Untermietverhältnis bescheid, Kaution gezahlt, alles gut.)
Nun möchte sich der A beim Einwohnermeldeamt ummelden und bring die so genannte "Wohnungsgeberbestätigung" von B unterschrieben mit.
Die Sachbearbeiterin verweigert dem A allerdings die Meldebestätigung auszustellen, weil B zwischenzeitlich woanders gemeldet ist.
Kann Untermieter A mit dem Hinweis auf das Vertragsverhältnis mit Hauptmieter B darauf bestehen, die Meldebestätigung dennoch zu bekommen?
Nach meinem Verständnis der Rechtslage (und die kann natürlich auch falsch sein) ist ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen und die Sache für A damit erledigt. Es liegt also nicht im Aufgabenbereich des A, der sich einfach nur ummelden möchte, für eine Meldebestätigung von B oder sonstiger dritter Sorge zu tragen.
-- Editiert von Moderator am 12.02.2019 16:41
-- Thema wurde verschoben am 12.02.2019 16:41
Hauptmieter ist nicht gemeldet – Behörde sträubt sich gegen Ummeldung
12. Februar 2019
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Frage vom 12. Februar 2019 | 16:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauptmieter ist nicht gemeldet – Behörde sträubt sich gegen Ummeldung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2019 | 16:50
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatDie Sachbearbeiterin verweigert dem A allerdings die Meldebestätigung auszustellen, weil B zwischenzeitlich woanders gemeldet ist. :
Das ist ungewöhnlich, auch der Hauptvermieter wird nicht dort wohnen. Ich würde nochmal dorthin gehen und mir das mal schriftlich geben lassen (mit der Weigerung) und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Wohnungsgeberbestätigung muss der Wohnungsgeber ausstellen und das ist nunmal Ihr Untervermieter.
#2
Antwort vom 12. Februar 2019 | 17:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17246x hilfreich)
Ich kann ja auch problemlos eine Wohnung in A mieten und später ziehe ich nach B, behalte aber die Wohnung und vermiete sie unter - ich wohne da also nicht mehr, bin aber trotzdem der Hauptmieter.
Kann Untermieter A mit dem Hinweis auf das Vertragsverhältnis mit Hauptmieter B darauf bestehen, die Meldebestätigung dennoch zu bekommen? Na sicher doch. Ich würde mich an den wenden, der die Dienstaufsicht über die Meldebehörde hat, d. h., den Bürgermeister oder (in den Stadtstaaten) den Innensenator, und mich beschweren, dass ich rechtswidrig an der Erfüllung meiner Meldepflicht gehindert werde.
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#3
Antwort vom 12. Februar 2019 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Das klingt wie: A wohnt jetzt allein in der Wohnung von B, aber als Untermieter. Ja, warum nicht...ZitatDie Sachbearbeiterin verweigert dem A allerdings die Meldebestätigung auszustellen, weil B zwischenzeitlich woanders gemeldet ist. :
Lt. EMA ist der Vertragspartner B nicht Wohnungsgeber, weil er nicht mehr in dieser Wohnung wohnt.
Da hier der Vermieter mit der Untervermietung einverstanden ist, sollte man die WG-Bescheinigung einfach vom Vermieter ausstellen lassen.
Das geht sicher schneller als über die *Beschwerde-Schiene*.
#4
Antwort vom 12. Februar 2019 | 20:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatDas ist ungewöhnlich, auch der Hauptvermieter wird nicht dort wohnen. I :
Hatte ich auch erst gedacht. Aber der Wohnungsgeber muss in dem Formular auch seine Anschrift angeben.
Möglicherweise hat er hier, weil Untermietvertrag, geschlammpt und anstelle seiner Meldeanschrift die Wohnungsanschrift angegeben.
Josef mag also mal nachsehen, ob die Daten in der Bestätigung stimmig sind.
Auf keinen Fall, denn er ist bei Untervermietung nicht Vermieter.ZitatDa hier der Vermieter mit der Untervermietung einverstanden ist, sollte man die WG-Bescheinigung einfach vom Vermieter ausstellen lassen. :
Berry
#5
Antwort vom 12. Februar 2019 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119399 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatDie Sachbearbeiterin verweigert dem A allerdings die Meldebestätigung auszustellen, weil B zwischenzeitlich woanders gemeldet ist. :
Es ist ja nun durchaus nicht unüblich, das die Vermieter woanders wohnen.
Was aber im übrigen außerordentlich irrelevant ist, denn der Gesetzgeber hat ja ausdrücklich bestimmt, das die Bescheinigung vom "Wohnungsgeber" zu erteilen sei.
Gibt es da eigentlich nur die eine Sachbearbeiterin?
#6
Antwort vom 13. Februar 2019 | 13:03
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Es ist ja nun durchaus nicht unüblich, das die Vermieter woanders wohnen.
Bei einer *Unter*vermietung ist das sogar höchst ungewöhnlich; natürlich vermutet das Amt hier, daß die Bescheinigung wahrheitswidrig ausgestellt worden ist.
#7
Antwort vom 13. Februar 2019 | 13:29
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Richtig. Aber die Angaben des Wohungsgebers müssen natürlich auch stimmen.Zitat:... denn der Gesetzgeber hat ja ausdrücklich bestimmt, das die Bescheinigung vom "Wohnungsgeber" zu erteilen sei.
Sir Berry hat ja schon vermutet, dass da die Adresse falsch sein könnte, dem schließe ich mich an.
Stefan
#8
Antwort vom 13. Februar 2019 | 13:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatBei einer *Unter*vermietung ist das sogar höchst ungewöhnlich; :
Du hast dabei vermutlich die Fälle im Focus, bei denen nur ein Teil der Wohnung, z.B. ein Zimmer untervermietet wird.
Aber es gibt natürlich auch Fälle - hatten wir hier auch schon im Forum - wo die gesammte Wohnung für einen vorher bestimmten Zeitraum überlassen wird. So ungewühnlich finde ich das also nicht.
Berry
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