Hauptwohnsitz ummelden Fristen und Bedingungen

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Blaks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptwohnsitz ummelden Fristen und Bedingungen

Hallo Zusammen,

eine heikle Situation herrscht zur Zeit.

Bis 01.2019 habe ich in der Stadt A gewohnt. Mit dem Wissen, dass ich für zwei Monate berufsbedingt ins Ausland gehe und dann in eine andere Stadt ziehe um ein Studium aufzunehmen habe ich mein Wohnsitz gekündigt. Nach einem Monat Ausland musste ich für den Monat 03.2019 wieder zurück nach Deutschland und habe in einem Hotel in der Stadt A gewohnt. Ab 04.2019 bin ich ein Studium angetreten und kann seit dem keine geeignete Wohnung in der Stadt B finden finden. Ich übernachte bei meiner Schwester und bin auf Grund der Lage am Wohnungsmarkt und finanzieller Situation immernoch auf Wohnungssuche. Mein Briefverkehr habe ich auf meine Schwester umgeleitet.

Muss ich mich in dieser Situation bei der Stadt B melden und beschei geben, dass ich immernoch auf Wohnungssuche bin oder erst wenn ich eine neue Wohnung habe? Derzeit bin ich noch in der Stadt A gemeldet.

Über jede Hilfe bin ich dankbar.

Lg






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bis zu 6 Monate darf man in der Übergangsbleibe verweilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bis zu 6 Monate darf man in der Übergangsbleibe verweilen.


Hallo Harry,

danke für deine Antwort.

Muss ich mich bei der Stadt der Übergangsbleibe melden?

Lg

0x Hilfreiche Antwort

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