Hauptwohnsitz ummelden für Führerschein

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510114-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptwohnsitz ummelden für Führerschein

Hallo zusammen,

ich bin seit Otkober letzten Jahres zwecks Studium in Osnabrück gemeldet und möchte jetzt in den Semesterferien einen Führerschein machen. Laut der Stadt müsste ich den da machen, wo mein Hauptwohnsitz ist, jedoch würde ich den lieber in meiner Heimat machen. Könnte ich also für die Semesterferien wieder zu Hause in meinem Elternhaus den Hauptwohnsitz anmelden und mich nach dem Bestehen des Führerscheins wieder ummelden?

Vielen Dank im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go510114-24):

ich bin seit Otkober letzten Jahres zwecks Studium in Osnabrück gemeldet und möchte jetzt in den Semesterferien einen Führerschein machen. Laut der Stadt müsste ich den da machen, wo mein Hauptwohnsitz ist, jedoch würde ich den lieber in meiner Heimat machen. Könnte ich also für die Semesterferien wieder zu Hause in meinem Elternhaus den Hauptwohnsitz anmelden und mich nach dem Bestehen des Führerscheins wieder ummelden?

Die Auskunft ist entweder schlicht falsch, oder unvollständig, oder sie wurde falsch verstanden.

Man kann an jedem Ort in Deutschland Fahrunterricht nehmen und auch überall die Führerscheinprüfung ablegen. Es muss nur rechtzeitig vorher beim Einwohnermeldeamt* des Wohnortes der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Nach dem dieser genehmigt wurde (genehmigt wird der Antrag, nicht die Erteilung!), kann man die erforderlichen Pflichtstunden machen und die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Mit der Prüfungsbescheinigung geht man dann wieder am Wohnort zur Verkehrsbehörde und bekommt den Führerschein ausgestellt.

*) Frage mich keiner, wieso dieser Antrag bei der Einwohnermeldebehörde gestellt wird und nicht bei der Verkehrsbehörde (mein eigener Führerschein ist jahrzehntealt, ich erinnere mich nicht mehr an den damaligen Papierkram).
Die Information findet sich aber auf den Websites aller "Ferien-Fahrschulen", also muss wohl was dran sein.

Insofern einfach mal die gewünschte Fahrschule am gewünschten Ort kontaktieren, die können einem das mit Sicherheit sagen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Auskunft ist entweder schlicht falsch, oder unvollständig, oder sie wurde falsch verstanden.
Nein, Deine Antwort ist "schlicht falsch". Die Auskunft der Behörde dagegen richtig.

Ausbildung und Prüfung müssen in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Örtlichkeit absolviert werden. Auf Antrag kann von dieser Regelung abgewichen werden und z.B. eine Ferienfahrschule aufgesucht oder eben auch im Heimatort die Ausbildung und Prüfung gemacht werden.

Zitat (von go510114-24):
Könnte ich also für die Semesterferien wieder zu Hause in meinem Elternhaus den Hauptwohnsitz anmelden und mich nach dem Bestehen des Führerscheins wieder ummelden?
Theoretisch schon. Aber was ist, wenn sich der Führerscheinerwerb verzögert und die Semesterferien nicht ausreichen?

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Die Antwort von eh1960 ist richtig, zumindest bis auf das Einwohnermeldeamt.

Zitat (von eh1960):
Man kann an jedem Ort in Deutschland Fahrunterricht nehmen und auch überall die Führerscheinprüfung ablegen. Es muss nur rechtzeitig vorher beim Einwohnermeldeamt* Straßenverkehrsamt des Wohnortes der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Die Antwort von eh1960 ist richtig
Das sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Aktenzeichen 11 CE 10.2250 aber anders.

Das wird wohl daran liegen, dass § 17 Abs. 3 FeV die Ablegung am Ort der Hauptwohnung oder alternativ am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung vorsieht.

Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde einen abweichenden Prüfort zulassen.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von eh1960):
Die Auskunft ist entweder schlicht falsch, oder unvollständig, oder sie wurde falsch verstanden.
Nein, Deine Antwort ist "schlicht falsch". Die Auskunft der Behörde dagegen richtig.

Einfach mal lesen und verstehen, was ich schrieb.

Der TE schreibt: "Laut der Stadt müsste ich den da machen, wo mein Hauptwohnsitz ist."

Diese Aussage ist schlicht falsch oder unvollständig oder sie wurde falsch verstanden.

Zitat:
Ausbildung und Prüfung müssen in der für den Hauptwohnsitz zuständigen Örtlichkeit absolviert werden.

Nein. "Müssen" sie NICHT. Sie können auch woanders absolviert werden.
Zitat:

Auf Antrag kann von dieser Regelung abgewichen werden und z.B. eine Ferienfahrschule aufgesucht oder eben auch im Heimatort die Ausbildung und Prüfung gemacht werden.

Ja. Exakt das, was ich schrieb. Und was übrigens den Informationen einer "Ferien-Fahrschule" entnommen ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Die Antwort von eh1960 ist richtig, zumindest bis auf das Einwohnermeldeamt.

Zitat (von eh1960):
Man kann an jedem Ort in Deutschland Fahrunterricht nehmen und auch überall die Führerscheinprüfung ablegen. Es muss nur rechtzeitig vorher beim Einwohnermeldeamt* Straßenverkehrsamt des Wohnortes der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Die Info mit dem Einwohnermeldeamt findet sich auf den Websites diverser "Ferien-Fahrschulen". Irgendwas scheint dran zu sein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Die Werbetexte der Ferienfahrschule sind aber keine juristischen Abhandlungen, und somit für eine rechtliche Bewertung absolut untauglich. Die Sache mit dem Einwohnermeldeamt ist schlicht und ergreifend Quatsch. Wie man § 17 FeV entnehmen kann ist ein Antrag auf einen abweichenden Ausbildungs- und Prüfungsort a n die Fahrerlaubnisbehörde zu richten.

Das von mir erwähnte Urteil ist Dir offensichtlich auch nicht bekannt. Denn sonst wüsstest Du, dass ein Antrag auf Ausbildung und Prüfung an einem anderen als der laut § 17 FeV vorgesehenen Orte nur in gut begründeten Ausnahmefällen genehmgungsfähig ist.

So kann man eben nicht, wie von Dir behauptet, an jedem Ort in Deutschland die Ausbildung machen. Hättest Du Dir die Mühe gemacht mal nach dem von mir genannten Urteil zu schauen wüsstest Du auch warum.


Nachtrag: Nun kenne ich die Wertbetexte der Ferienfahrschulen nicht. Aber wenn die sich auf das Einwohnermeldeamt berufen, dann kann damit wohl nur gemeint sein, dass der Ferienfahrschüler seinen Wohnsitz in den Bereich der Ferienfahrschule ummelden muss oder soll um dort den Führerschein zu machen. Das so eine Vorgehensweise nicht ganz sauber ist liegt auf der Hand. Theoretisch machbar wäre das aber und würde ja der angefragten Vorgehensweise des TE entsprechen.

Mit der Frage, ob eine unter solchen Bedingungen erworbene Fahrerlaubnis zu entziehen sei, hat sich u.a. auch schon das OVG Hamburg beschäftigt.



-- Editiert von Demonio am 05.04.2019 16:20

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#8
 Von 
Henry86
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Frager hat angegeben, daß er den Führerschein lieber in seiner Heimat machen möchte, gibt aber nicht an, ob diese sich in Deutschland befindet.

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