Hauskauf - Kosten Dichtigkeitsprüfung

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520278-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf - Kosten Dichtigkeitsprüfung

Hallo Zusammen,

wir haben eine Doppelhaushläfte gekauft und am 12.07.19 erfolgte die Übergabe. Nun haben wir über einen Nachbarn erfahren, dass bis Ende des Jahres eine Dichtigkeitsüberprüfung (Kanalüberprüfung bis zum Hauptkanal) durchgeführt werden muss. Dies hat die Gemeinde beschlossen und alle Eigentümer bereits Ende 2018 mittels einem Schreiben informiert.

Bei der Übergabe wurde uns davon nichts gesagt. Hätten wir das nicht zufällig erfahren, so wäre die Konsequenz gewesen, dass wir vermutlich von der Gemeinde eine neue strengere Frist mit Bußgeldandrohung erhalten hätten.

Nun meine Frage: Können die Kosten für die Prüfung an den Verkäufer (ehem. Eigentümer) weitergeleitet werden? Zumal es ja bereits vor dem Verkauf bekannt war, dass dies durchgeführt werden muss und mehr oder weniger arglistig verschwiegen wurde.

Danke für Eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go520278-7):
Können die Kosten für die Prüfung an den Verkäufer (ehem. Eigentümer) weitergeleitet werden?

Eventuell. Kommt darauf an, was genau im Kaufvertrag vereinbart war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Man hätte sich als Käufer auch über seine Pflichten informieren können. Arglist? Sehe ich hier gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go520278-7):
Nun haben wir über einen Nachbarn erfahren, dass bis Ende des Jahres eine Dichtigkeitsüberprüfung (Kanalüberprüfung bis zum Hauptkanal) durchgeführt werden muss.


Diese Aussage sollte man zuerst auf Richtigkeit prüfen.

So eine Prüfung stand bei uns auch mal an, aber dann hatten sich die Rechtsgrundlagen verändert, sodass ich sie nicht durchzuführen hatte.

Mit dem 12.07 sind vermutlich Pflichten und Lasten auf euch übergegangen.
Die Kosten der Prüfung fallen erst nach dem 12.07 an - wenn überhaupt.
Somit ist der Verkäufer aus der Sache raus.

Arglist kann auch ich nicht erkennen, da es sich um allgemeine Auflagen handelt, deren Kenntnis unterstellt wird.

Berry

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