Hochschulrecht - irrtümliche Notenverbuchung

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jools
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Hochschulrecht - irrtümliche Notenverbuchung

Guten Tag,

ich habe eine Frage, es geht um meine Freundin, sie studiert an einer deutschen Hochschule und ich habe folgende juristische Fragestellung: ihr wurde in diesem Semester eine Klausur, an der sie gar nicht teilgenommen hat, irrtümlich mit der Note 3,0 verbucht.

Da die Klausur als besonders schwer gilt und sie schon zwei von drei Prüfungsversuchen wahrgenommen hat, stellt sich die Frage, was passiert wenn sie den Verbuchungsfehler nicht meldet. Hat sie Konsequenzen zu befürchten, denn es ist ja eigentlich der Fehler der Hochschule? Gibt es rechtlich gesehen in diesem Fall so eine Art "Sorgfaltspflicht" des Studenten?

Was wäre wenn der Fehler nach längerer Zeit erst auffällt, z.B. nach 1-2 Semestern, oder gar nach dem Bachelor?

Kann es im schlimmsten Fall dazu kommen (ihre große Sorge) dass sagen wir mal der Fehler erst nach 2 Semestern auffällt, die Uni die Note aus dem System löscht und dann sagt dass sie den Nachtermin versäumt hat und sich exmatrikulieren muss? Denn hätte sie die Prüfung nicht verbucht bekommen, müsste sie sie innerhalb von ein, zwei Semestern bestehen sowie einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung stellen.

Vielen Dank für die Auskunft. Beste Grüße!

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