Liebe Gemeinde,
habe endlich wieder einen kleinen "Sonnenschein" in meinem Leben. Da ich innerhalb von 2 Monaten die Stadt wechsle möchte ich doch nochmals nachfragen: die Hundesteuer wird ja jährlich erhoben, mein Zwerg wird derzeit 3 Monate alt. Ich möchte ihn mit 6 Monaten anmelden. Ist dies rechtlich in Ordnung oder hat sich da in den 8 Jahren meiner Hundelosigkeit etwas geändert? Danke und grüßele Farnmausi
Hundesteuer
15. Juni 2008
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Frage vom 15. Juni 2008 | 15:08
Von
Status: Schüler (363 Beiträge, 193x hilfreich)
Hundesteuer
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2008 | 21:31
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Das kann in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt sein.
Gib mal bei Google ein -Hundesteuer in- mit Zusatz deiner Gemeinde.
Gruß
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