IHK Beiträge: Verlängerte Verjährungsfrist aufgrund der Festsetzung?

3. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go529908-99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
IHK Beiträge: Verlängerte Verjährungsfrist aufgrund der Festsetzung?

[/b][b]Habe 2017 die erste IHK Beitragsrechnung für die Jahre 2012 bis 2014 erhalten und daraufhin Einspruch eingelegt wegen der Verjährung und folgende Antwort erhalten:

Für die Verjährung der Beitragsansprüche gelten die §§ 169 und 170 der Abgabenordnung.
Danach beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre für die Erst-Veranlagung (vorläufige) und zwei Jahre für die Abrechnung (nach Erhalt der endgültigen Zahlen). Beginn der Festsetzungsfrist ist der Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Für das Jahr 2012 konnte dementsprechend im Jahr 2017 kein Grundbeitrag mehr erhoben werden. Alle Beiträge der Jahre 2012-2014 wurden mit Bescheid vom 14.11.2017 fristgerecht erhoben und waren zum Datum der Bescheiderstellung noch nicht verjährt. Bitte bezahlen Sie die offenstehenden Forderungen.
Aus diesem Grund haben wir im Beitragsbescheid vom 14.11.2017 keinen Grundbeitrag für das Jahr 2012 erhoben.

Nachdem ich nochmals widersprochen habe und die Verjährung für 2012 angesprochen habe, erhielt ich folgende Antwort:

Die Beitragsumlage kann nicht eher von uns veranlagt werden, als das Finanzamt den Gewerbeertrag mit dem "Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag" festsetzt. Erst zum Zeitpunkt dieser Festsetzung entsteht die Forderung. Die Erstfestsetzung Ihres Unternehmens für das Jahr 2012 erfolgte am 15.09.2015 durch das zuständige Finanzamt. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall mit Ablauf des Jahres 2015. Unser Beitragsbescheid vom 14.11.2017 wurde Ihnen demnach vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zugestellt. Bitte begleichen Sie die fälligen Beiträge.

Ist nun ein Beitragsjahr verjährt oder hat sich die Verjährungsfrist verlängert und muss ich dadurch alle Jahre nachzahlen?

-- Editiert von Moderator am 03.11.2019 19:27

-- Thema wurde verschoben am 03.11.2019 19:27

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