Ist ein Schulauschluss ohne vorherige massnahmen rechtmäßig?

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.08.2018 22:32:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Schulauschluss ohne vorherige massnahmen rechtmäßig?

Beispiel Person a ist immer wieder zu spät gekommen und hatte schon fehltage. Aufgrund dessen musste er schon öfter zum Schulleiter. Nun wurde in einer Vereinbarung festgelegt, dass er nicht mehr zu spät kommen andernfalls würde er sofort abgemeldet. Nun hat a jetzt einmal dagegen verstoßen. Er ist schon 18. Hat der Schüler Möglichkeiten dagegen vor zu gehen. Ist es überhaupt zulässig diese ordnungsmaßnahme zu verhängen. Es wurden davor keine anderen Maßnahmen wie zum Beispiel zeitweiliger Unterrichtsauschluss verhängt. Es handelt sich um baden-württembergisches Schulrecht. Siehe §90 Schulgesetz Baden Württemberg


-- Editiert von Julian2400 am 22.06.2018 08:33

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Nun wurde in einer Vereinbarung festgelegt, dass er nicht mehr zu spät kommen andernfalls würde er sofort abgemeldet.


Vereinbarungen sind einzuhalten, der Schüler ist mit 18 Jahren volljährig und geschäftsfähig

Zitat:
Es wurden davor keine anderen Maßnahmen wie zum Beispiel zeitweiliger Unterrichtsauschluss verhängt.


Muss auch nicht - es gibt ja die Vereinbarung mit dem Ausschluss

Ich nehme zudem an, die Schulpflicht ist für den Schüler aufgrund des Alters beendet. Insofern ist die getroffene Vereinbarung auch rechtens.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12319.08.2018 22:32:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Berufskolleg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es gibt im BaWü-Schulgesetz keine Vorschrift, dass erst andere Ordnungsmaßnahmen "abgearbeitet" sein müssen, bevor es zur Androhung des Schulausschlusses und der Umsetzung der Androhung kommen darf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Nun wurde in einer Vereinbarung festgelegt, dass er nicht mehr zu spät kommen andernfalls würde er sofort abgemeldet.


Was wäre auch der Nutzen einer solchen Vereinbarung, wenn das was drin steht keine Verbindlichkeit hätte.



-- Editiert von HeHe am 27.06.2018 08:54

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen