Jahresendabrechnung Gemeinde

13. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
der-fall-tim-k.de
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Jahresendabrechnung Gemeinde

Hallo liebe Community,

ich hoffe im richtigen Unterforum zu sein und dass mir jemand einen Rat geben kann.

zunächst einmal die Vorgeschichte.

Im jahre 2014 verstarb mein Vater und ich habe sein Einfamilienhaus geerbt. Strom und Wasser werden von den lokalen Gemeindewerken bezogen. Nachdem ich mich im Winter 2015 mit elektrischen Heizkörpern an den Rand des Ruins gebracht hatte habe ich einen Vorkassenzähler einbauen lassen. Seither habe ich JEDES Jahr eine falsche Endabrechnung bekommen.
Jedes verdammte Jahr musste ich einen Widerspruch schreiben, da die Mitarbeiter den Sachverhalt, dass ich einen Vorkassenzähler besitze (bin ich da der einzige?) offenbar nicht in ihr vorgeferigtes Abrechnungsformular oder in ihr Hirn bekommen. Und jedes verdammte Jahr stellen Sie mir den GESAMTEN Stromverbrauch in Rechnung von dem schon 97% BEZAHLT wurden (LEDIGLICH verbrauchsunabhängige Kosten bleiben offen). Und ebenso werden jedes Jahr wieder Stromabschläge festgesetzt, obwohl ich nach Bedarf einzahle und auflade.
Die Reaktion auf meine Widersprüche waren nicht etwa korrigierte Gebührenbescheide in maschineller Form sondern handschriftlich durchgestrichene und zusammengekritzelte alte Bescheide mit dem - endlich - korrekten Zahlungsbetrag.
In den vergangenen Jahren kamen diese unprofessionellen Schriebe wenigstens noch im Februar zurück. Doch dieses Jahr - mittlerweile Mitte Mai - habe ich noch keine Reaktion auf meinen Widerspruch (Einschreiben mit Rückschein) erhalten.
Allerdings auch keine Zahlungsaufforderung für irgendwelche rückständigen Abschläge Wasser/Kanal. Kein gar nichts.

Nicht nur, dass ich mich jedes Jahr über die offensichtliche Unfähigkeit dieser Personen ärgern muss, ist das Ganze auch immer mit - meiner Meinung nach - unnötiger Arbeit meinerseits verbunden, welche Ihren Ausdruck und vorläufigen Höhepunkt in meinem Beitrag hier findet.

Nach meiner Auffassung habe ich ein Recht auf eine korrekte Jahresendabrechnung, welche mir auch nach Widerspruch in einer angemessenen Zeit und in Form eines ordentlichen maschinellen Schreibens zugestellt wird.

Nun summieren sich die monatlichen Abschläge Wasser/Kanal auf. Ohne Gebührenbescheid werde ich aber auch nichts zahlen.

Die Frage ist, wie sieht es rechtlich aus? Was kann man unternehmen?

Vielen Dank.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Die Lokalpresse wird sich gerne so eines Themas annehmen. Und oftmals bringt das mehr als der Rechtsweg.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von der-fall-tim-k.de):
Die Frage ist, wie sieht es rechtlich aus? Was kann man unternehmen?

Als erstes lese man mal die rechtlich relevanten Grundlagen (Satzung, vertraglichen Vereinbarungen).

Danach verfasse man auf deren Basis substantiierte Forderungen die man gerichtfest zustellt.

Bei Nichterfüllung erhebt man entsprechend Klage.



Zitat (von der-fall-tim-k.de):
nicht etwa korrigierte Gebührenbescheide in maschineller Form sondern handschriftlich durchgestrichene und zusammengekritzelte alte Bescheide mit dem - endlich - korrekten Zahlungsbetrag.

Es wird kein Rechtsanspruch auf optisch ansprechende Gebührenbescheide bestehen, nur auf rechtlich korrekte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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