KFZ-Anmeldung verweigert

14. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Gismot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ-Anmeldung verweigert

Hallo,
kann die KFZ-Zulassungsstelle die Anmeldung verweigern, wenn noch Gebührenrückstände aus Stilllegung usw. offen sind, obwohl das schon 4 Jahre und länger zurückliegt.
Gibt es dafür keine Verjährungsfrist ? wenn nein, besteht dann ein Anspruch auf Ratenzahlung?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hallo,
Grundsätzlich wenn Kfz Steuerschulden bestehen und diese noch nicht verjährt sind kann die Zulassungsstelle eine Anmeldung verweigern. Gibt's auch Urteile zu.
Ob hier eine Verjährung in Betracht kommt kann man aus den Angaben nicht sagen.
Die werden sich nach dem BGB richten. Da müsste man im unterforum mal genauer nachfragen.
Die regelmäßigen Fristen liegen bei 3 Jahren mit Schluss des Jahres.
Ratenzahlung ist immer ein Entgegenkommen des Gläubigers.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Kleine Korrektur: im Verwaltungsrecht also öffentlichem Recht, und darum handelt es sich hier, gibt es andere (längere) Verjährungsfristen als im BGB.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Steueransprüche unterliegen einer Zahlungsverjährung von fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch fällig geworden ist. Die Frist kann durch nachfolgende Tatbestände unterbrochen werden:

Mahnung,

Zahlungsaufschub,

Stundung,

Anmeldung von Insolvenz,

Aussetzung der Vollziehung,

Vollstreckungsaufschub,

Vollstreckungsmaßnahmen,

Sicherheitsleistungen und

Ermittlungen von Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt des Steuerpflichtigen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 19.11.2012 15:59

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#4
 Von 
schnullrich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 43x hilfreich)

Moin zusammen!

@Gismot:
Such mal nach "Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz", da wird alles erklärt.
MfG, schnullrich

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