Hallo,
kann die KFZ-Zulassungsstelle die Anmeldung verweigern, wenn noch Gebührenrückstände aus Stilllegung usw. offen sind, obwohl das schon 4 Jahre und länger zurückliegt.
Gibt es dafür keine Verjährungsfrist ? wenn nein, besteht dann ein Anspruch auf Ratenzahlung?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
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KFZ-Anmeldung verweigert
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Hallo,
Grundsätzlich wenn Kfz Steuerschulden bestehen und diese noch nicht verjährt sind kann die Zulassungsstelle eine Anmeldung verweigern. Gibt's auch Urteile zu.
Ob hier eine Verjährung in Betracht kommt kann man aus den Angaben nicht sagen.
Die werden sich nach dem BGB richten. Da müsste man im unterforum mal genauer nachfragen.
Die regelmäßigen Fristen liegen bei 3 Jahren mit Schluss des Jahres.
Ratenzahlung ist immer ein Entgegenkommen des Gläubigers.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
Kleine Korrektur: im Verwaltungsrecht also öffentlichem Recht, und darum handelt es sich hier, gibt es andere (längere) Verjährungsfristen als im BGB.
wirdwerden
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Steueransprüche unterliegen einer Zahlungsverjährung von fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch fällig geworden ist. Die Frist kann durch nachfolgende Tatbestände unterbrochen werden:
Mahnung,
Zahlungsaufschub,
Stundung,
Anmeldung von Insolvenz,
Aussetzung der Vollziehung,
Vollstreckungsaufschub,
Vollstreckungsmaßnahmen,
Sicherheitsleistungen und
Ermittlungen von Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt des Steuerpflichtigen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 19.11.2012 15:59
Moin zusammen!
@Gismot:
Such mal nach "Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz", da wird alles erklärt.
MfG, schnullrich
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