Hallo. Ich benötige ein paar Meinungen ..... hier mein Fall
Wir erwarben am 05.01.2017 einen PKW in Werdau und überführten diesen mit Überführungskennzeichen aus Werdau an unseren Heimatort Hagen. Nun wollten wir diesen PKW bei der Zulassungsstelle Hagen auf uns zulassen, dieses war nicht möglich, weil keine Ausnahmegenehmigungen für mehrere Einrichtungen vorhanden waren. Laut der Zulassungsstelle Hagen hätte dieser PKW niemals so für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen werden dürfen. Somit bestand weder für den ehemaligen Halter in den sieben Jahren seines Besitzes, noch für uns während der Überführungsfahrt Versicherungsschutz. Der Wagen hat eine neue HU vom TÜV Süd und eine Ankaufsuntersuchung von der DEKRA. Die beiden Überwachungsvereine hätten lt. Infos aus dem Netzt niemals eine HU auf Grund der fehlenden Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen. Der Wagen war OHNE Ausnahmegenehmigungen in Sachsen unterwegs... ohne Probleme. Wir rügten diese Arbeitsweise auf das Schärfste, ganz abgesehen von den hohen Kosten der Ausnahmegenehmigungen die jetzt auf uns zukommen. Spätestens bei der Beantragung der Überführungskennzeichen hätte es auffallen müssen, nun werden wir die Ausnahmegenehmigungen beantragen müssen und die Zulassungsstelle in Werdau auf Schadensersatz verklagen. Macht das wohl Sinn ?
KFZ Zulassung verweigert.
10. Januar 2017
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Frage vom 10. Januar 2017 | 09:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Zulassung verweigert.
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 10:45
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
Zitatweil keine Ausnahmegenehmigungen für mehrere Einrichtungen vorhanden waren. :
Und darunter versteht man jetzt was??
Zitathätten lt. Infos aus dem Netzt niemals eine HU :
Und du glaubst, dass dies der beste Ratgeber ist?
Zitatund die Zulassungsstelle in Werdau auf Schadensersatz verklagen. :
Ich hoffe, du hast einen langen Atem.
gruß charly
#2
Antwort vom 10. Januar 2017 | 11:07
Von
Status: Weiser (16974 Beiträge, 5890x hilfreich)
Das ist falsch.ZitatSomit bestand weder für den ehemaligen Halter in den sieben Jahren seines Besitzes, noch für uns während der Überführungsfahrt Versicherungsschutz. :
Die Zulassungsstelle zu verklagen ist unsinnig. War der Verkäufer eine Privatperson oder eine Firma? Was genau wurde denn überhaupt bemängelt?
-- Editiert von micbu am 10.01.2017 11:08
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