hallo, z.Z ist es im Kindergarten so das der Betrag für ein Mittagessen (3€ Täglich) am Ende des Monats bar im Kindergarten abgerechnet wird. Ca 45-63€. Je nach Anwesenheit
Wenn das Kind fehlen sollte muss man morgens anrufen damit kein Essen bestellt wird!!
Ab dem 01.11 wird die Satzung im Kindergarten so geändert das der Essensbetrag jeden Monat PAUSCHAL 65€ per Lastschrift abgebucht wird. Das Essen kann aber trotzdem morgens bis 8:00 Uhr abbestellt werden.
Der Kindergarten hat schon die Zeiten rausgerechnet in denen der Kindergarten zu ist. 3 Wochen geschlossen, Fortbildung, Brückentage.....
D.h. in der Pauschale wird nicht abgezogen wenn das Kind krank ist, im Urlaub, bei Opa, Vorsorgeuntersuchung.. keine Lust hat........ Ca 40 Tage im Jahr. D.h jede Familie muss ca 120€ mehr zahlen es sei den das Kind ist immer da!! Der Träger will den Überschuss behalten. Keine Rückzahlung möglich. Ist das rechtens?
KITA Essen Pauschal
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Die Rechnung verstehe ich nicht ganz. Aber trotzdem: die Frage ist doch, wie mit dem Lieferanten abzurechnen ist. Und dieses Geld ist umzulegen. Die Einzelabrechnung ist da schon unüblich. Einfach, weil der Lieferant da auf Dauer nicht mitmachen wird.
wirdwerden
Das ist eine schwierige Frage, da ihr selber als Eltern erst einmal wissen müßtet, wie eingekauft wird usw.
Und evtl. hängt es auch noch damit zusammen, ob es ein staatlicher oder privater Kiga ist.
J.Lafer sprach mal das Thema an, wies günstiger geht. Müßte sowas hier sein:
http://www.vereinsbesteuerung.info/schulspeisung.htm
Zitat:3.2 Steuerbefreiung
Die Abgabe von Speisen und Getränken u. a. in Kindertagesstätten oder Schulen kann derzeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei sein, wenn diese durch gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, die einem Wohlfahrtsverband oder deren Untergliederungen als Mitglied angeschlossen sind.
Zitat:3.3 Steuersatz
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG unterliegen Lieferungen von Lebensmitteln grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Dienstleistungen sind jedoch von der Steuerermäßigung ausgenommen und unterliegen dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent, auch wenn ein Teil dieser Leistungen aus der Abgabe von Lebensmitteln besteht.
Eine Pauschale ist ansich logisch, aber das hinge wieder damit zusammen was es für Essen ist und ob es Extra-Portionen bei Lieferung sind.
Im Kiga wird ja oft als Gruppe gegessen und die Mengen werden durch Variieren des "Hungers" oder Anwesenheit beeinflußt. Also oft sinds Schüsseln die umhergereicht werden.
Es gibt Kindergärten wo selber eingekauft wird und das auch als Tiefkühlkost u.a., also nix mit Lieferung.
Das sind meine Gedanken. Obs zum Nachdenken anregt wißt nur ihr vor Ort.
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Also wenn das Essen geliefert wird, sind es 19% Umsatzsteuer. Es geht aber auch frei, nennt sich "mehrwertsteuerfrei". Oder 7%, was J.Lafer ermöglichen ließ an einer Schule?
Hier ein Link :
http://www.vz-nrw.de/welche-mehrwertsteuer-wird-beim-mittagessen-in-der-schule-berechnet-
Zitat:Wann ist das Mittagessen in der Schule mehrwertsteuerfrei?
Für eine mögliche Befreiung von der Umsatzsteuer können folgende Regelungen eintreten:
Wenn eine Kommune selber die Mittagsverpflegung betreibt, sie mit eigenem Personal produziert und ausgibt, ist der Verkauf von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn die Mittagsverpflegung als Leistung der Jugendhilfe erbracht wird und folgende Bedingungen erfüllt sind:
"Nach § 4 Nr. 25 UStG sind umsatzsteuerfrei "Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (…), wenn diese Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem gem. AO § 66 ) und Mitglied in einem Wohlfahrtsverband nach § 4 Nr. 18 UStG ist.
Ist ein gemeinnütziger Mensaverein als Zweckbetrieb anerkannt und zusätzlich auch noch Mitglied in einem Wohlfahrtsverband, ist u. U. ebenfalls eine gänzliche Befreiung von der Umsatzsteuer möglich.
Voraussetzungen dafür sind:
- Entsprechende Satzung, in der z. B. die Förderung des Wohlfahrtswesens und insbesondere die Zubereitung und Ausgabe gesunder Schulessens als Zweck des Vereins festgelegt werden.
- Lieferung des Essens unmittelbar an die Schülerschaft und niedrigere Essenspreise als vergleichbare Leistungen von gewerblichen Anbietern
-- Editiert von huibui am 03.10.2015 21:03
Da hier unter Verwaltungsrecht gepostet wird, gehe ich mal von einem Kindergarten aus, der zumindest von der öffentlichen Hand subventioniert wird. Und dann kann der Träger bestimmen, wie das Ganze kostentechnisch ausgestattet wird. Kein Kindergarten lebt allein von den Beiträgen. Der Steuerzahler zahlt gewaltig dazu. Ein Platz kostet in etwa 800 € im Monat, betriebswirtschaftlich mal sauber durchgerechnet. Da ist eine Erfordernis, die "Nebenkosten" so einfach und günstig wie möglich zu gestalten. Sowohl für den Kindergarten als auch für den Anbieter.
Es ist doch absolut fair, hier mit Pauschalen zu arbeiten und die Nichtinanspruchnahme demjenigen zuzurechnen, der eben nicht in Anspruch nimmt. Andernfalls müssten das ja die anderen Eltern mittragen oder aber der Steuerzahler. Das geht doch gar nicht. Und welches Steuerprogramm der Anbieter, der Träger fährt, das wissen wir doch gar nicht. Und darauf kommt es hier doch auch gar nicht an, nach der Fragestellung. Und - die Eltern werden wohl kaum Einfluss darauf haben, welcher Vertragspartner ausgesucht wird, und wie der Vertrag gestaltet ist.
wirdwerden
ZitatDa hier unter Verwaltungsrecht gepostet wird, gehe ich mal von einem Kindergarten aus, der zumindest von der öffentlichen Hand subventioniert wird. Und dann kann der Träger bestimmen, wie das Ganze kostentechnisch ausgestattet wird. Kein Kindergarten lebt allein von den Beiträgen. Der Steuerzahler zahlt gewaltig dazu. Ein Platz kostet in etwa 800 € im Monat, betriebswirtschaftlich mal sauber durchgerechnet. Da ist eine Erfordernis, die "Nebenkosten" so einfach und günstig wie möglich zu gestalten. Sowohl für den Kindergarten als auch für den Anbieter. :
Es ist doch absolut fair, hier mit Pauschalen zu arbeiten und die Nichtinanspruchnahme demjenigen zuzurechnen, der eben nicht in Anspruch nimmt. Andernfalls müssten das ja die anderen Eltern mittragen oder aber der Steuerzahler. Das geht doch gar nicht. Und welches Steuerprogramm der Anbieter, der Träger fährt, das wissen wir doch gar nicht. Und darauf kommt es hier doch auch gar nicht an, nach der Fragestellung. Und - die Eltern werden wohl kaum Einfluss darauf haben, welcher Vertragspartner ausgesucht wird, und wie der Vertrag gestaltet ist.
wirdwerden
Also in der Eingewöhnungsphase meiner kleinen Tochter hab ich gesehen, daß es oft Tiefkühlkost ist und ich durfte auch mitessen.
Und ich hab in Bereichen gearbeitet, wo auch selber eingekauft wird, genauso wo die Sachen geliefert werden.
@ TE: "wirdwerden" ist Unternehmerin, jedenfalls läßt sie es immer wieder raushängen.
Organisiert euch.
@ wirdwerden: Kommunen können sich selber finanzieren!
Aus Steuergeldern. Aber es gibt genug Bereiche, die kostendeckend sein müssen. Und ansonsten ist es die Aufgabe der Kommunen, mit den Geldern sparsam umzugehen.
Nee, ich bin keine Unternehmerin.
wirdwerden
hallo, es ist ein kirchliche Einrichtung. Die Anzahl der Essen wird jeden morgen an den Lieferanten durchgegeben. Bis 8.30 Uhr. d.h. es wird nur das bestellt was benötigt wird. Daher gibt es ja zwangsweise einen Überschuss bei 65€ jeden Monat. Die Frage ist ob das zurückgezahlt werden muss. Hier geht es nicht um Solidarität da nur das bestellt wird was verbraucht wird.
Hallo,
ich sag' nur: Vertragsfreiheit.
Und da es durchaus üblich ist, Essen pauschal zu berechnen (etwa im Hotel - egal ob du Mittags da bist oder doch lieber am Strand, wenn du Vollpension gebucht hast musst du es auch zahlen), sehe ich nicht was daran auszusetzen ist.
Stefan
ZitatD.h. in der Pauschale wird nicht abgezogen wenn das Kind krank ist, im Urlaub, bei Opa, Vorsorgeuntersuchung.. keine Lust hat....... :
Das ist der Sinn einer Pauschale
ZitatIst das rechtens? :
Ja, Vertragsfreiheit
Hallo,
wie Radfahrer schon erwähnt kann die KiTa dies in ihren Verträgen regeln. Bist du nicht einverstanden, such dir eine andere.
Pauschale Abrechnung des Essens ist hier in der Gegend absolut üblich. Ansonsten ließe sich durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Preis für die Verpflegung in Höhe von €3 wohl nicht halten. Dieser Preis entsteht in der Regel durch eine Mischkalkulation in die durchschnittliche Kinderzahlen und andere Parameter einfließen.
Gruß
Andreas
@ Wirdwerden, dann seh ich wohl Zusammenhänge neben ihrer Linie des Lebs.ZitatAus Steuergeldern. Aber es gibt genug Bereiche, die kostendeckend sein müssen. Und ansonsten ist es die Aufgabe der Kommunen, mit den Geldern sparsam umzugehen. :
Nee, ich bin keine Unternehmerin.
wirdwerden
Erstens haben se mich aufm aufm Kiecker.
3 Euro is zu hoch, eindeutig.
Mein Ausbildungszimmer zu zweit war wie groß ?
Sie sind mit ihren Au-Pair - Geschichten "außen vor" !
ZitatAus Steuergeldern. Aber es gibt genug Bereiche, die kostendeckend sein müssen. Und ansonsten ist es die Aufgabe der Kommunen, mit den Geldern sparsam umzugehen. :
Nee, ich bin keine Unternehmerin.
wirdwerden
Und dann wir an so vielen "Trägern" unverantwortlich weitergehandelt. BAP: Ne schööööne Gruß
Zahlt 1,25 Euro Pro Mahlzeit
Hallo,
nur weil es hier um ein Kindergartenthema geht muss man sich nicht entsprechend aufführen
Fakt ist: Der KiTa Träger hat sich im Rahmen seiner Vertragsfreiheit entschieden die Verpflegung pauschal abzurechnen.
Wenn er mit dem bisherigen System nicht mehr auf seine Kosten kam, so kann das unterschiedliche Gründe haben, z. B. erhöhte Preise des Essenanbieters, gestiegene Verwaltungskosten durch Einzelabrechnung, Erfüllung von Qualitätsstandards (z. B. der DGE, die sind auf keinen Fall für €1,25 einzuhalten, da gibt's wohl eher Tütensuppen).
Dies lässt sich wie oben von mir angeführt durch eine Mischkalkulation beheben. Dazu ein einfaches Zahlenbeispiel:
KiTa hat 100 Plätze belegt. In der Einzelabrechnung kostete die Verpflegung bisher €3 pro Mahlzeit. Wenn dies die Kosten waren, die an den Essenanbieter abgeflossen sind, so hat die KiTa bisher die Verwaltungskosten für die Einzelabrechnung freundlicherweise selbst getragen. Wenn der Träger dies nicht mehr will, so bleiben ihm drei Möglichkeiten:
1. Erhöhung der KiTa Beiträge um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand (Z.B. täglich 1 Stunde Abrechnung, 21,6 Tage monatl. macht ca. €450 zusätzliche Personalkosten)
2. Erhöhung der Kosten für die einzelne Mahlzeit, so dass die Verwaltungskosten gedeckt werden
3. Erstellung einer Mischkalkulation und pauschalisieren des Verpflegungspreises (wie hier geschehen)
Die Mischkalkulation basiert auf einer durchschnittlichen Anwesenheitszahl, so dass der Essenanbieter einen festen Preis pro Mahlzeit anbieten kann egal ob 50 oder 100 Portionen abgegeben werden.
Auch KiTas sind (leider) heute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen (das haben sich weder die Erzieher noch Leitungen noch Träger so ausgesucht). Viele Eltern halten KiTas für Dienstleister, was sie aber nicht sind, sondern soziale Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Wollen wir wieder den sozialen Gedanken in den Vordergrund stellen, so wäre dies ein politischer Prozess, den man per Abstimmung (auch Wahlen genannt) den entsprechenden Entscheidungsträgern aufzwingen kann.
Gruß
Andreas
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