Hallo liebes Forum,
ich habe in meiner Stadtverwaltung einen ehemaligen Bürgermeister als Mitarbeiter, der ein Amt übernommen hat. Aufgrund der Tatsache, dass sein Vertrag beenden wird, beantragt er eine Beantragung auf Lebenszeit nach § 162 SächsBG. Die Sache ist, dass er "nur" ein Steuerfachangestellter war/ist. Demnach wollte ich fragen, ob das überhaupt möglich ist, ein Beamtenverhältnis aufgrund seiner Qualifikation.
Mit freundlichen Grüßen
doppelbett258
Kann ein ehemaliger Bürgermeister ohne "richtige Qualifikation" Beamter auf Lebenszeit werden?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Was heißt "nur" - davon leben und versorgen andere eine ganz Familie.
Die Ernennung eines Beamten ist "nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (Bestenauslese)".
Für die Position hat es also entweder ausgereicht oder er war der "Einäugige unter den Blinden".
Es gibt die einfache, mittlere, gehobene und höhere Beamtenlaufbahn. Für die einfache Beamtenlaufbahn dürfte die Qualifikation reichen. Ob dem ehemaligen Bürgermeister das reicht, ist jedoch eine andere Frage.
Eher dürfte der Umstand, dass es für ihn gar keine Stelle gibt, gegen die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sprechen. Schließlich endet sein Amt und was soll/will er danach machen?
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Die Versorgung (ehemaliger) kommunaler Wahlbeamter ist regelmäßig ganz gut. In Sachsen bestimmt auch. Kommt sicher auch auf den bisherigen Werdegang an. Einen "Vertrag" haben die meist aber nicht, sondern eine Urkunde.
Ob die Übergangsvorschrift hier anwendbar ist, sollte die Rechtsaufsicht beantworten, nicht die eigene Kommune.
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