Kann nach neuem Meldegesetz das Meldeamt die Anmeldung verweigern, wenn die Untervermieterin nicht a

17. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
BogieHH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann nach neuem Meldegesetz das Meldeamt die Anmeldung verweigern, wenn die Untervermieterin nicht a

Angenommen, meine Nachbarin wohnte und arbeitete seit längerem im Ausland und hätte die Zimmer ihrer hiesigen Wohnung untervermietet. Sie selbst wäre dort nicht gemeldet.

Falls sich jetzt nach dem 1.11. eine neue Untermieterin mit Wohnungsgeberbescheinigung anmelden wollte und das Meldeamt hätte eben drum die Anmeldung verweigert - Wäre das rechtens (nach welchen Paragraphen?) oder was könnte man dagegen tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Untermieterin mit Wohnungsgeberbescheinigung


Unterschrieben v.d. Hauptmieterin (VM = Nachbarin, die sich im Ausland befindet)?

Zitat:
(nach welchen Paragraphen?)


MeldFortG

-- Editiert von hamburger-1910 am 17.12.2015 21:29

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#2
 Von 
BogieHH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Thx erstmal.

Zitat (von hamburger-1910):
Unterschrieben v.d. Hauptmieterin (VM = Nachbarin, die sich im Ausland befindet)?


Genau.

Zitat (von hamburger-1910):
MeldFortG


...da finde ich jetzt auf Anhieb nichts zu der Fragestellung.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wurde das Formular sonst richtig und vollständig (hier insbes. Angabe d. VM d. Hauptmieterin!) ausgefüllt?

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#4
 Von 
BogieHH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Wurde das Formular sonst richtig und vollständig (hier insbes. Angabe d. VM d. Hauptmieterin!) ausgefüllt?


Ja.

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#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Falls sich jetzt nach dem 1.11. eine neue Untermieterin mit Wohnungsgeberbescheinigung anmelden wollte und das Meldeamt hätte eben drum die Anmeldung verweigert


Was heißt "eben drum"? Weil der VM im Ausland ist?
Selbst wenn der VM einen Verstoß gegen das Meldegesetz begeht, warum sollte sich der Untermieter deswegen dort nicht anmelden können? Er wohnt doch dort, und das ist der Zweck des Gesetzes.

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#6
 Von 
BogieHH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"Eben drum" heißt, weil die Untervermieterin an der Adresse nicht gemeldet ist. Muss sie ja auch nicht, wenn sie derzeit woanders wohnt.

Zitat (von TheSilence):
warum sollte sich der Untermieter deswegen dort nicht anmelden können?


Ja das verstehe ich eben auch nicht.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Tja, dann würde ich doch mal an den Bürgermeister als Dienstherr schreiben: Sie würden gern Ihrer Pflicht gemäß § 17(2) BMG nachkommen, doch das Meldeamt (heißt das wirklich so?) verweigert Ihnen das.

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