Angenommen, meine Nachbarin wohnte und arbeitete seit längerem im Ausland und hätte die Zimmer ihrer hiesigen Wohnung untervermietet. Sie selbst wäre dort nicht gemeldet.
Falls sich jetzt nach dem 1.11. eine neue Untermieterin mit Wohnungsgeberbescheinigung anmelden wollte und das Meldeamt hätte eben drum die Anmeldung verweigert - Wäre das rechtens (nach welchen Paragraphen?) oder was könnte man dagegen tun?
Kann nach neuem Meldegesetz das Meldeamt die Anmeldung verweigern, wenn die Untervermieterin nicht a
17. Dezember 2015
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Frage vom 17. Dezember 2015 | 21:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann nach neuem Meldegesetz das Meldeamt die Anmeldung verweigern, wenn die Untervermieterin nicht a
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2015 | 21:25
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Zitat:Untermieterin mit Wohnungsgeberbescheinigung
Unterschrieben v.d. Hauptmieterin (VM = Nachbarin, die sich im Ausland befindet)?
Zitat:(nach welchen Paragraphen?)
MeldFortG
-- Editiert von hamburger-1910 am 17.12.2015 21:29
#2
Antwort vom 17. Dezember 2015 | 21:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Thx erstmal.
ZitatUnterschrieben v.d. Hauptmieterin (VM = Nachbarin, die sich im Ausland befindet)? :
Genau.
ZitatMeldFortG :
...da finde ich jetzt auf Anhieb nichts zu der Fragestellung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Dezember 2015 | 21:50
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Wurde das Formular sonst richtig und vollständig (hier insbes. Angabe d. VM d. Hauptmieterin!) ausgefüllt?
#4
Antwort vom 17. Dezember 2015 | 22:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWurde das Formular sonst richtig und vollständig (hier insbes. Angabe d. VM d. Hauptmieterin!) ausgefüllt? :
Ja.
#5
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 12:33
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Falls sich jetzt nach dem 1.11. eine neue Untermieterin mit Wohnungsgeberbescheinigung anmelden wollte und das Meldeamt hätte eben drum die Anmeldung verweigert
Was heißt "eben drum"? Weil der VM im Ausland ist?
Selbst wenn der VM einen Verstoß gegen das Meldegesetz begeht, warum sollte sich der Untermieter deswegen dort nicht anmelden können? Er wohnt doch dort, und das ist der Zweck des Gesetzes.
#6
Antwort vom 18. Dezember 2015 | 22:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Eben drum" heißt, weil die Untervermieterin an der Adresse nicht gemeldet ist. Muss sie ja auch nicht, wenn sie derzeit woanders wohnt.
Zitatwarum sollte sich der Untermieter deswegen dort nicht anmelden können? :
Ja das verstehe ich eben auch nicht.
#7
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17255x hilfreich)
Tja, dann würde ich doch mal an den Bürgermeister als Dienstherr schreiben: Sie würden gern Ihrer Pflicht gemäß § 17(2) BMG nachkommen, doch das Meldeamt (heißt das wirklich so?) verweigert Ihnen das.
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