Hallo,
eine Stadt in NRW hat Beitragsklassen für die Elternbeiträge im Kindergarten definiert.
Durch eine Gehaltserhöhung zu Anfang Juni 2013 rutscht das Jahresgesamteinkommen (sog. positive Einkommen) der Familie über die nächste Grenze mit einem höheren Beitrag.
Aus dem u.s. Absatz lese ich heraus dass die Erhöhung des Beitrages erst ab dem Juni fällig wäre. Die Erhöhung zum Juni wird mit Schreiben des Arbeitgebers nachgewiesen.
Das Jugendamt berechnet aber bereits ab Januar den erhöhten Beitrag.
Was meint Ihr ? Werden ggfs. noch Details gebraucht ?
quote:
(2) Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres; wird das Zwölffachedes Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat
nach Eintritt der Änderung neu festzusetzen.
Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.
Vielen Dank für Meinungen.
-- Editiert maestro1000 am 04.10.2014 13:21