Ich weiß nicht, ob es in der richtigen Rubrik ist...
Ein nicht alltäglicher Fall, es wurde ein Kennzeichen für ein Neufahrzeug reserviert. Nicht online, direkt auf der Zulassungsstelle. Ein weiteres mit der Folgenummer zugelassen und eine weitere folgende Nummer reserviert. Die Reservierung wurde mir handschriftlich mit Unterschrift bestätigt.
Nun wurden 3D-Kennzeichen anfertigen gelassen und das Autohaus wollte das Fzg zulassen. Dort hieß es dann, das Kennzeichen sei vergeben. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle ergab, dass das Kennzeichen tatsächlich reserviert, jedoch von einer anderen Zulassung (Es gibt 3 im betreffenden Kreis) weiter vergeben. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass sie definitiv sah, dass es auf mich reserviert ist - sie habe jedoch die Möglichkeit dennoch drauf zuzugreifen - müsse dies jedoch explizit bestätigen.
Dies hat sie also getan (ggf als Gefälligkeitsdienst).
Nun bleibe ich auf den Kosten der 3D-Kennzeichen sitzen und das Autohaus muss noch weitere Kennzeichen anfertigen lassen, die auch bezahlt werden.
Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung? Kann man gegen die Vergabe des reservierten Kennzeichens grundsätzlich angehen?
Kennzeichen reserviert dennoch vergeben
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Da ich selbst 3D-Kennzeichen im Schwarzwald herstelle, bin ich auf den Beitrag aufmerksam geworden. Das ist natürlich sehr ärgerlich, da die guten Stücke ja etwas teurer sind.
Ich bin mir sicher, dass man keinen "Rechtsanspruch" auf das Kennzeichen hat und es Einschränkungen gibt und Sie über einen Anwalt etc. nichts auf die harte Tour erreichen werden.
Trotzdem handelt es sich letztlich um einen Fehler des Personals, weshalb ich nett und höflich beim Leiter der Zulassungstelle vorsprechen würde und ein Entgegenkommen bei den Gebühren bitten würde!
Falls Ihnen noch ein "tolles Wunschkennzeichen" im Kopf herumschwirrt, wäre dieses sicher auch eine gute Gelegenheit, um mit etwas Entgegenkommen daran zu kommen ;-)
Gruß
Thorsten Kill
Man hat keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer bestimmten Kombination.
Jenachdem wie verbindlich die Reservierung war, jedoch Schadenersatzansprüche. Mindestens in Höhe der üblichen Kosten für ein Kennzeichen(paar).
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