Kinderbetreununng

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Kinderbetreununng

hallo,
ich versuche seit einiger zeit ein Kindergartenplatz für meinen 1 jährigen sohn zu finden der bis 18 uhr geöffnet hat. alle kindergärten in der umgebung haben nur bis 17 uhr. die eigende gemeinde ist nicht bereit den kindergarten länger zu öffnen. mir ist es aber nicht möglich mein kind schon um 17 uhr abzuholen da ich bis 17 uhr arbeiten muß und die mutter sogar bis 18 uhr. jetzt hat mir jemand gesagt die gemeinde muß den kindergarten bedarfsgerecht öffnen. kann mir jemand sagen wo das steht? also in deutschland kann man wohl nur kinder haben wenn man keine arbeit hat es kotzt mich voll an.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Nur weil Sie vor 18h keine Zeit haben, werden Sie keinen Rechtsanspruch durchsetzen können, dass ein KG wegen Ihnen bis 18h öffnen muss.

Wie wärs, wenn Sie oder die Mutter die Arbeitszeit entsprechend anpassen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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