Kindergartengebühren - Geschwisterkindregelung

21. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)
Kindergartengebühren - Geschwisterkindregelung

Ich wüsste gerne mal, wie folgende Kindergartensatzung bzgl. der Gebühren zu interpretieren ist.
Es geht darum, dass meine Tochter in den Kindergarten kommt, während mein Sohn im letzten, kostenfreien Kindergartenjahr ist. Der reguläre Beitrag beider Kinder wäre gleich hoch, der ältere ist jedoch im letzten Jahr befreit.

Laut Satzung wird jedoch der fiktive Satz des älteren berechnet, sofern dieser höher ist als der des Geschwisterkindes sind beide befreit. Nun ist der Satz aber nicht höher, sondern exakt gleich hoch. Sehe ich das richtig, dass diese Situation hier nicht geklärt ist? Ich würde dann dazu tendieren, den älteren für eine höhere Stundenzahl anzumelden, diese aber nicht oder nur unregelmäßig zu nutzen. Dann wäre er teurer und zahlt nichts mehr...


(5) Grundsätzlich ist für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung der Besuch einer
Kindertageseinrichtung oder die Betreuung im Rahmen von Kindertagespflege gem. § 23 Abs. 3
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beitragsfrei. Kinder, die auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden,
werden ab dem Monat für maximal 12 Monate beitragsbefreit, der auf die Aufnahmezusage durch die
Grundschule folgt (in der Regel Dezember). Bei Schulrückstellungen ist das Rückstellungsjahr ebenfalls
beitragsfrei.

§ 4 Geschwisterkindregelung
Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 Satz 3 an die Stelle der Eltern
treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Offene Ganztagsgrundschule, eine sonstige
Betreuungsform im Sekundarbereich oder wird im Rahmen der Kindertagespflege betreut, so entfallen die
Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Dabei wird für jedes
Geschwisterkind der Beitrag anhand des Einkommens gem. § 5 ermittelt. Nur der höchste von diesen
Beiträgen ist zu zahlen. Wird ein Kind im letzten Jahr vor der Einschulung nach § 23 Abs. 3
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beitragsbefreit, wird der Beitragssatz dennoch fiktiv ermittelt. Ist der fiktive
Betrag höher als der für das oder die Geschwisterkinder ermittelte Betrag/Beträge, wird bzw. werden
auch das Geschwisterkind oder die Geschwisterkinder beitragsbefreit.

-- Editier von creon am 21.02.2016 04:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich das richtig, dass diese Situation hier nicht geklärt ist?

Nein. Die Situation ist eindeutig geklärt, der Beitrag ist nicht höher, also gibt es keine Beitragsbefreiung für das Geschwisterkind.

Ist aus meiner Sicht zwar eine ziemlich dämliche Regelung, aber so steht es nun mal in der Satzung.

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#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Dämlich im Sinne der Maximierung der Beiträge für die Einrichtung bzw. für die Stadt kann ich da jetzt nicht erkennen. Es ist sogar überaus geschickt.. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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