Kita-Beitrag Kürzung möglich - wenn nicht alle Räumlichkeiten nutzbar sind?

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go629569-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kita-Beitrag Kürzung möglich - wenn nicht alle Räumlichkeiten nutzbar sind?

Guten Abend zusammen,

mein Kinder besuchen eine städtische Kindertageseinrichtung. Wir wurden darüber informiert, dass unsere Kita den Bewegungsraum auf unbestimmte Zeit nicht nutzen kann (Im Raum stehen mindestens 5-6 Monate).
Ursache dafür ist, dass die Stadt eine weitere Kita baut und aufgrund von Bauverzögerungen diese nicht zum angedachten Termin an den Start bringen kann.
Als Lösung wurde sich gedacht, dass die Kinder der neuen Einrichtung "übergangsweise" bis zum Einzug in die eigenen Einrichtung, den Bewegungsraum unserer Kita als Gruppenraum nutzen werden. Es wurde mitgeteilt, dass diese Gruppe völlig autark von unserer Einrichtung ist, sprich es ist ein eigener Kindergarten mit eigenen Erziehern, eigenem Mobiliar, etc. in einem bestehenden Kindergarten.

Nun zu meiner Frage, gibt es eine Rechtsgrundlage, die es uns Eltern erlaubt die Kitabeiträge zu kürzen, da nicht alle Räumlichkeiten genutzt werden können (ähnlich wie bei einer Mietminderung?).

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109200 Beiträge, 38271x hilfreich)

Zitat (von go629569-79):
da nicht alle Räumlichkeiten genutzt werden können

Und der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung welcher die Nutzung der Räumlichkeiten zusichert, lautet wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Praktikant
(983 Beiträge, 153x hilfreich)

Man hat mir der Kita keinen Vertrag über die Benutzung von Räumlichkeiten. Man hat einen Vertrag über die Dienstleistung "Kinderbetreuung", egal, wie groß/klein die Kita ist oder wie viele Räume sie hat.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14550 Beiträge, 8698x hilfreich)

Zitat (von go629569-79):
Nun zu meiner Frage, gibt es eine Rechtsgrundlage, die es uns Eltern erlaubt die Kitabeiträge zu kürzen, da nicht alle Räumlichkeiten genutzt werden können (ähnlich wie bei einer Mietminderung?).


Kurzum: Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5316 Beiträge, 1229x hilfreich)

Zitat (von go629569-79):
Nun zu meiner Frage, gibt es eine Rechtsgrundlage, die es uns Eltern erlaubt die Kitabeiträge zu kürzen, da nicht alle Räumlichkeiten genutzt werden können (ähnlich wie bei einer Mietminderung?).


Nein.Es gibt auch Kitas die übergangsweise in Containern untergebracht werden, aufgrund der Raumnot, da kann man auch nichts kürzen weil zb. andree Kinder in einem festen Gebäude untergebracht sind.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
go629569-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank allen für die Antworten!
Ich dachte es mir auch schon, aber hätte ja sein können ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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