Guten Abend,
leider bin ich mir nicht sicher, ob ich in der Richtigen Rubrik bin. Kurz der Sachverhalt:
3 Kinder in Kita seit Mai 2011. Im August nachgefragt nach Bescheid bezüglich Essensgeld. Aussage: Kommt in den Nächsten Tagen. Heute bescheid bekommen, nachzahlung von 128 Euro pro Monat ! ... Sie hatten uns doch schlicht und einfach mal "eben" vergessen...
Ich habe keine Endsumme bekommen und nur ein vermerk, dass bei einer Nachforderung der Betrag innerhalb von 4 Wochen fällig ist... Ist das alles so rechtens??
Kita Essensgeld für 1 Jahr nachberechnen?
27. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 27. Januar 2013 | 23:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kita Essensgeld für 1 Jahr nachberechnen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Januar 2013 | 23:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
ein Fehler eingeschlichen: Mai 2012!
#2
Antwort vom 28. Januar 2013 | 07:21
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Die Kinder haben für Lau gegessen, die Forderung ist nicht verjährt. Also zahlen müsstest du schon.
Dir ist nicht aufgefallen, dass du für die Kinder kein Essensgeld zahlst, obwohl du es müsstest?
-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
10 Antworten
Top Verwaltungsrecht Themen
-
7 Antworten