Frage bezüglich Kita Platzvergabe in NRW. Kann das Jugendamt einen freien Träger verpflichten bzw. ist ein freier Träger verpflichtet, bestimmte Kriterien bei Aufnahmen von Kindern in der Kita anzuwenden? Vor allem, wenn es um interne Platzvergabe geht, d.h. es gibt drei Krippenkinder, die im nächsten Jahr in die Ü3-Betreuung derselben Kita wechseln müssen, aber es sind nur zwei Plätze frei. Also ein Kind wird keinen Platz in dieser Kita bekommen. Muss die Kita-Leitung klare und transparente Kriterien bei der Platzvergabe anwenden oder kann sie machen, was sie will?
Vielen Dank im Voraus!
Kita Platzvergabe Kriterien NRW
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
ZitatKann das Jugendamt einen freien Träger verpflichten bzw. ist ein freier Träger verpflichtet, bestimmte Kriterien bei Aufnahmen von Kindern in der Kita anzuwenden? :
Wird man wohl erfahren, wenn man sich mal die relevanten Dokumente (vertragliche Vereinbarungen, Satzungen, etc.) durchliest.
Zitatvertragliche Vereinbarungen, Satzungen, :
Vielen Dank! Meinen Sie Vereinbarungen zwischen Stadt/Kommune und Träger?
Das ist ein guter Tipp, werde das sofort prüfen.
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In meinem Bundesland (nicht NRW) müssen freie Träger die gleichen Kriterien wie kommunale Träger anwenden, wenn sie bei Zuschüssen mit kommunalen KiTas gleichgestellt sein wollen.
Oder umgekehrt: Freie Träger, die ihre eigenen Kriterien anwenden wollen, bekommen weniger Zuschüsse von der Stadt.
In Ergänzung zu @ drkabo: es gibt freie Kitas, die sich ausschließlich über Beiträge und aus anderen privaten Quellen finanzieren. Der Klassiker ist da der Betriebskindergarten. Da hat die Kommune kein Mitspracherecht. Da muss man sich mit den Bedingungen des Trägers (Satzung) + dem Vertrag zwischen den Eltern und Träger befassen.
Wenn die Kita unabhängig vom Träger Teil der kommunalen Kita-Planung/den Kita-Plätzen ist, dann wird sie auch subventioniert, bzw. finanziert von der Kommune. Und weil sie ein integrierter Teil eben der gesetzlich vorgeschriebenen Bereitstellung von Kita-Plätzen ist, gibt es dann auch Regelungen/Vereinbarungen mit der Kommune, wie im Fall von zu wenig Plätzen zu verfahren ist, wer in welcher Reihenfolge zu berücksichtigen ist.
wirdwerden
ZitatUnd weil sie ein integrierter Teil eben der gesetzlich vorgeschriebenen Bereitstellung von Kita-Plätzen ist, gibt es dann auch Regelungen/Vereinbarungen mit der Kommune, wie im Fall von zu wenig Plätzen zu verfahren ist, wer in welcher Reihenfolge zu berücksichtigen ist. :
Vielen Dank für Ihre Antwort! Aber gilt diese Regelung auch für NRW? Dies wäre natürlich vorteilhaft!
VG
ZitatAber gilt diese Regelung auch für NRW? :
Auch diese Regelung wird man wohl erfahren, wenn man sich mal die relevanten Dokumente (vertragliche Vereinbarungen, Satzungen, etc.) durchliest.
ZitatAuch diese Regelung wird man wohl erfahren, wenn man sich mal die relevanten Dokumente (vertragliche Vereinbarungen, Satzungen, etc.) durchliest. :
Die Satzungen der freien Träger sind aber keine allgemein zugängliche Unterlagen.
Wenn man selber keinen Kita-Platz findet, bleibt einen nur sich an die Kommune zu wenden und dort seinen gesetzten Anspruch geltend zu machen. Einen Anspruch der aber nicht auf eine wohnortnahe Wunsch-Kita ausgelegt ist.
ZitatDie Satzungen der freien Träger sind aber keine allgemein zugängliche Unterlagen. :
Wenn man selber keinen Kita-Platz findet, bleibt einen nur sich an die Kommune zu wenden und dort seinen gesetzten Anspruch geltend zu machen. Einen Anspruch der aber nicht auf eine wohnortnahe Wunsch-Kita ausgelegt ist.
Ich nehme aber an, dass ein Anwalt schon eine Einsicht in die Satzungsunterlagen bekommen darf, oder etwas nicht? Mir geht es eher darum, ob man im Falle einer Absage seitens des freien Trägers, dann den gewünschten Platz bekommt, wenn man nachweisen kann, dass die Plätze willkürlich vergeben und keine transparenten Kriterien angewandt wurden. Aus diesem Grund auch meine ursprüngliche Frage nach den Rechten und Pflichten der freien Träger. Ich will wissen, ob überhaupt sinnvoll wäre, sich im Falle einer Absage an einen Anwalt zu wenden.
ZitatDie Satzungen der freien Träger sind aber keine allgemein zugängliche Unterlagen. :
Richtig.
Genau deshalb ja auch der (mehrfache) Hinweis, das man sich da selber vor Ort darum kümmern muss. Als Vertragspartner hat man ein recht darauf, diese einzusehen.
ZitatIch nehme aber an, dass ein Anwalt schon eine Einsicht in die Satzungsunterlagen bekommen darf, oder etwas nicht? :
Der würde vermutlich erst mal den Mandanten fragen, weshalb er die Unterlagen seines Vertrages nicht zur Hand hat.
ZitatMir geht es eher darum, ob man im Falle einer Absage seitens des freien Trägers, dann den gewünschten Platz bekommt, wenn man nachweisen kann, dass die Plätze willkürlich vergeben und keine transparenten Kriterien angewandt wurden. :
Nö.
Da der freie Träger auch tatsächlich frei ist, kann er seine Kriterien auch vollkommen willkürlich wählen.
Ingrid, ohne das Studium der Unterlagen, die wir Dir hier genannt haben, kann man doch gar nichts wissen. Warum fängst Du nicht damit an? Wenn es Kriterien gibt, dann ergeben die sich aus diesen Unterlagen. Kann auch sein, dass es keine transparenten Kriterien geben muss, der Träger also allein entscheiden kann, wen er nimmt. Sogar das Losverfahren wäre in so Fällen zulässig.
Aber, Du scheinst ja nicht mal zu wissen, ob der Träger völlig selbständig arbeitet oder aber unter die Regeln der öffentlich-rechtlichen Kindergärten in der Kommune fällt, ob diese modifiziert worden sind mit dem Träger.
Und ohne das Studium dieser Unterlagen kommst Du keinen Schritt weiter. Das kann Dir niemand ersparen.
wirdwerden
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