Klage ohne Widerspruch?

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fantomas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Klage ohne Widerspruch?

Hallo,

es geht um Folgendes: Nachdem ich bei der polizeidienstuntauglich beurteilt wurde und die Absage keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, wandte ich mich an das Innenministerium aber nicht als Widerspruch, sondern als Beschwerde bzw. Bitte. Diese wurde abgelehnt. Selbiges mit einer Petition.

Nun möchte ich klagen, habe jedoch, obwohl es ein Verwaltungsakt ist, keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, obwohl ich quasi widersprochen habe, mit Befunden, die das Gegenteil beweisen.

Kann ich trotzdem Klage beim VG in Stuttgart (BW) einreichen?

Bedanke mich für Eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Im Falle einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Freilich ist nicht in jedem Fall ein Widerspruch möglich. Die Regelungen für dieses konkrete Problem sind mir nicht bekannt, aber z. B. gegen die Ablehnung eines Asylantrages gibt es auch kein Widerspruchsrecht - es muß direkt geklagt werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

was die Organisation der Landespolizei angeht, kenne ich mich nicht aus.
Sollte der Ablehnungsbescheid von einem Regierungspräsidium kommen, ist ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) gem. § 15 AGVwGO wohl nicht notwendig.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=D9B4375F7A197F6B06FD6C2D8B81F990.jpb4?quelle=jlink&query=VwGOAG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGOAGBW2008V2P15 jlr-VwGOAGBW2008V1P15

Wie muemmel schon geschrieben hat verlängert sich die Klagefrist bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung jedenfalls auf ein Jahr.

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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

-- Editiert Tantchen Emma am 04.01.2013 17:42

-- Editiert Tantchen Emma am 04.01.2013 17:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fantomas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Na dann bedanke ich mich für eure Auskunft.

Habe dennoch eine Frage. Ich habe einen ähnlichen Fall gefunden http://openjur.de/u/136064.html

Wenn ich nun Auszüge einfüge in meiner Klage, kann ich das ohne weiteres machen oder muss ich die Quelle angeben?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Müssen nicht, sollten vielleicht schon. Ich frage mich allerdings ferner, warum Sie eine Klage, mit der sich Ihre Zukunft entscheiden könnte, alleine durchziehen wollen.

Vielleicht sollten Sie ein paar EUR in die Hand nehmen und das jemand machen lassen, der sich damit auskennt und nicht guttenbergen muss.



-- Editiert am 11.01.2013 17:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fantomas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich habe noch eine Frage. Wenn ich den Bericherstatter alleine entscheiden lasse, kann ich dann noch beantragen angehört zu werden? Kann auf diese Weise eine Verhal´ndlung stattfinden oder geht das nur durch die Kammer?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fantomas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hab angerufen und gefragt. Trotzdem danke für Eure Hilfe

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3x Hilfreiche Antwort

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