Kostenansatz des Rechtspflegers / der Rechtspflegerin

2. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
fragmal10
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenansatz des Rechtspflegers / der Rechtspflegerin

Muss der unterlegenen Partei der Kostenansatz des Rechtspflegers (eines Verwaltungsgerichts) gesendet werden und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen ?

Bitte wenn möglich die entsprechenden Rechtsvorschriften angeben.

Vielen Dank






-- Editiert von User am 2. Dezember 2025 16:16




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41826 Beiträge, 14614x hilfreich)

Ich hatte gehofft, dass das System endlich verstanden wird, aber offensichtlich immer noch nicht. Der Streitwert ergibt sich aus der Entscheidung; anschliessend wird auf dieser Basis errechnet, was wer zu zahlen hat. Darüber erfolgt dann ein Beschluss, gegen den man mit dem üblichen Rechtsbehelf vorgehen kann. Das ergibt sich auch aus den Unterlagen, die man übersandt bekommt. Gegen Akteninhalte, die keine Aussenwirkung entfalten kann man nicht vorgehen. Was sollte da die Rechtsgrundlage sein? Und für ein Nichts gibt es auch keine §§.

wirdwerden

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