Krankmeldung per SMS

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
JoWi1969
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung per SMS

Es würde mich Interessieren ob eine Krankmeldung im Öffenlchen Dienst vorab als SMS zulässig ist, oder ob das Unzulässig ist da der AN ja Beweispflichtig ist.
Oder Eine Krankmeldung per Email was gilt hier.

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Warum willst du eine Krankmeldung per SMS oder E-Mail an deinen AG schicken? Kannst du plötzlich nicht mehr sprechen? Ich würde das als sehr unpersönlich empfinden und als AG schon ins grübeln kommen, warum ich nicht persönlich (sprich tel.) informiert werde.

Generell muss die Krankmeldung am ersten Tag erfolgen und sollte absehbar sein, dass die Erkrankung länger dauert muss spätestens am dritten Tage eine ärztliche Krankenbescheinigung dem aG vorliegen.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen