Es würde mich Interessieren ob eine Krankmeldung im Öffenlchen Dienst vorab als SMS zulässig ist, oder ob das Unzulässig ist da der AN ja Beweispflichtig ist.
Oder Eine Krankmeldung per Email was gilt hier.
Krankmeldung per SMS
14. November 2006
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Frage vom 14. November 2006 | 18:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung per SMS
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 19. November 2006 | 14:11
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Warum willst du eine Krankmeldung per SMS oder E-Mail an deinen AG schicken? Kannst du plötzlich nicht mehr sprechen? Ich würde das als sehr unpersönlich empfinden und als AG schon ins grübeln kommen, warum ich nicht persönlich (sprich tel.) informiert werde.
Generell muss die Krankmeldung am ersten Tag erfolgen und sollte absehbar sein, dass die Erkrankung länger dauert muss spätestens am dritten Tage eine ärztliche Krankenbescheinigung dem aG vorliegen.
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