Hallo,
Ich komme aus Luxemburg und ziehe bald nach NRW um dort zu studieren. Ich hatte erst vor drei Wochen einen Studienplatzangebot bekommen und war seitdem im Gange, eine Wohnung zu suchen. Ich habe jetzt endlich eine gefunden, in die ich Mitte September einziehen kann. Ich habe jetzt geguckt, um einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu machen, um meine neue Adresse anzumelden.
Soweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei. Ich habe heute erst den Mietvertrag unterschrieben, also konnte ich nicht wirklich vorausplanen und schon vorher einen Termin machen, da das Zeitfenster der zwei Wochen sowieso so klein ist.
Ohne Anmeldung kann ich mich aber nicht darum kümmern, in meiner neuen Wohnung Internet etc zu kriegen, was natürlich als Student überlebenswichtig ist.
Kann irgendwer mir helfen oder Tipps geben? Als Ausländer ist es schwer für mich, all diese selbstverständlichen Sachen zu wissen.
Vielen Dank für jegliche Hilfe!
Kriege keinen rechtzeitigen Termin beim Einwohnermeldeamt
19. August 2022
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Frage vom 19. August 2022 | 22:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriege keinen rechtzeitigen Termin beim Einwohnermeldeamt
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 19. August 2022 | 23:07
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Mach einfach den Termin fest, das ist dann trotzdem ausreichend.ZitatSoweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei. :
Das hat doch nichts mit der Anmeldung zu tun. Bestell Deinen Internetanschluss und gut ist.ZitatOhne Anmeldung kann ich mich aber nicht darum kümmern, in meiner neuen Wohnung Internet etc zu kriegen, was natürlich als Student überlebenswichtig ist. :
#2
Antwort vom 20. August 2022 | 01:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatSoweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei. :
Da der Staat eine gesetzliche Frist setzt, ergibt sich daraus dann aber auch die Pflicht eine rechtzeitige Anmeldung zu ermöglichen.
Kann er das nicht, kann er auch keine Strafen festsetzen.
Deshalb die Beweise für den späten Termin gut sichern.
ZitatOhne Anmeldung kann ich mich aber nicht darum kümmern, in meiner neuen Wohnung Internet etc zu kriegen, :
Das sagt wer?
So was wäre mir neu, gesetzlich vorgeschrieben ist es jedenfalls nicht.
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#3
Antwort vom 20. August 2022 | 10:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas sagt wer? :
So was wäre mir neu, gesetzlich vorgeschrieben ist es jedenfalls nicht.
In Luxemburg ond Frankreich (wo meine Familie verteilt lebt) ist das überall Gesetz, daher hatten wir angenommen, dass es in Deutschland das Gleiche ist. Vielen Dank für die Antwort!
#4
Antwort vom 20. August 2022 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatIn Luxemburg ond Frankreich (wo meine Familie verteilt lebt) ist das überall Gesetz, :
Interessant zu erfahren.
Zitatdaher hatten wir angenommen, dass es in Deutschland das Gleiche ist :
Nein, hier ist das nicht Gesetz, grundsätzlich kann ich einen Vertrag für jeden beliebigen Ort abschließen.
In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben, da reicht dann aber in der Regel der Mietvertrag.
#5
Antwort vom 20. August 2022 | 23:44
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Soweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei.
Screenshots sichern!
Das erspart Ihnen am Ende auch die Rundfunkgebühren.
#6
Antwort vom 21. August 2022 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatDas erspart Ihnen am Ende auch die Rundfunkgebühren. :
Wo konkret soll denn da die Rechtsgrundlage für herkommen?
#7
Antwort vom 21. August 2022 | 08:03
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Ach? Hat sich der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geändert? Sonst wohl Unsinn.ZitatScreenshots sichern! :
Das erspart Ihnen am Ende auch die Rundfunkgebühren.
Zitat:
Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein
Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst be wohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
#8
Antwort vom 23. August 2022 | 15:32
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Woher soll die Rundfunkanstalt das denn wissen?
#9
Antwort vom 23. August 2022 | 20:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatWoher soll die Rundfunkanstalt das denn wissen? :
Denknotwendigerweise durch den Vermieter der ihr das mitteilt ...
#10
Antwort vom 23. August 2022 | 23:32
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 14x hilfreich)
ZitatKann irgendwer mir helfen oder Tipps geben? :
In meiner Stadt in NRW können Termine online gebucht werden. Abends oder früh morgends werden die Termine aktualisiert. Dabei werden stornierte Termine (danke den mitdenkenden Bürgern) und offensichtlich doppelte Termine (gleiches Anliegen, gleicher Name, gleiche EMail-Adresse, unterschiedliche Zeit) wieder buchbar geschaltet. Manchmal scheint auch ein Mitarbeiter wieder verfügbar zu sein.
Vielleicht trifft das auf Ihren Studienort auch zu? Das können Sie von Luxemburg ja testen.
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