Kriege keinen rechtzeitigen Termin beim Einwohnermeldeamt

19. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
MaryBarnett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriege keinen rechtzeitigen Termin beim Einwohnermeldeamt

Hallo,

Ich komme aus Luxemburg und ziehe bald nach NRW um dort zu studieren. Ich hatte erst vor drei Wochen einen Studienplatzangebot bekommen und war seitdem im Gange, eine Wohnung zu suchen. Ich habe jetzt endlich eine gefunden, in die ich Mitte September einziehen kann. Ich habe jetzt geguckt, um einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu machen, um meine neue Adresse anzumelden.

Soweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei. Ich habe heute erst den Mietvertrag unterschrieben, also konnte ich nicht wirklich vorausplanen und schon vorher einen Termin machen, da das Zeitfenster der zwei Wochen sowieso so klein ist.

Ohne Anmeldung kann ich mich aber nicht darum kümmern, in meiner neuen Wohnung Internet etc zu kriegen, was natürlich als Student überlebenswichtig ist.

Kann irgendwer mir helfen oder Tipps geben? Als Ausländer ist es schwer für mich, all diese selbstverständlichen Sachen zu wissen.

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von MaryBarnett):
Soweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei.
Mach einfach den Termin fest, das ist dann trotzdem ausreichend.

Zitat (von MaryBarnett):
Ohne Anmeldung kann ich mich aber nicht darum kümmern, in meiner neuen Wohnung Internet etc zu kriegen, was natürlich als Student überlebenswichtig ist.
Das hat doch nichts mit der Anmeldung zu tun. Bestell Deinen Internetanschluss und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von MaryBarnett):
Soweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei.

Da der Staat eine gesetzliche Frist setzt, ergibt sich daraus dann aber auch die Pflicht eine rechtzeitige Anmeldung zu ermöglichen.
Kann er das nicht, kann er auch keine Strafen festsetzen.

Deshalb die Beweise für den späten Termin gut sichern.



Zitat (von MaryBarnett):
Ohne Anmeldung kann ich mich aber nicht darum kümmern, in meiner neuen Wohnung Internet etc zu kriegen,

Das sagt wer?
So was wäre mir neu, gesetzlich vorgeschrieben ist es jedenfalls nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MaryBarnett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sagt wer?
So was wäre mir neu, gesetzlich vorgeschrieben ist es jedenfalls nicht.


In Luxemburg ond Frankreich (wo meine Familie verteilt lebt) ist das überall Gesetz, daher hatten wir angenommen, dass es in Deutschland das Gleiche ist. Vielen Dank für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von MaryBarnett):
In Luxemburg ond Frankreich (wo meine Familie verteilt lebt) ist das überall Gesetz,

Interessant zu erfahren.



Zitat (von MaryBarnett):
daher hatten wir angenommen, dass es in Deutschland das Gleiche ist

Nein, hier ist das nicht Gesetz, grundsätzlich kann ich einen Vertrag für jeden beliebigen Ort abschließen.
In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben, da reicht dann aber in der Regel der Mietvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich verstehe, muss ich den Termin innerhalb von den ersten zwei Wochen nach meinem Einzug machen, jedoch ist bis Mitte Oktober in keinem einzigem Bezirksamt in der Stadt ein Termin frei.


Screenshots sichern!
Das erspart Ihnen am Ende auch die Rundfunkgebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das erspart Ihnen am Ende auch die Rundfunkgebühren.

Wo konkret soll denn da die Rechtsgrundlage für herkommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Screenshots sichern!
Das erspart Ihnen am Ende auch die Rundfunkgebühren.
Ach? Hat sich der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geändert? Sonst wohl Unsinn.

Zitat (von RBStV):

Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein
Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst be wohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die­
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.


Woher soll die Rundfunkanstalt das denn wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Woher soll die Rundfunkanstalt das denn wissen?

Denknotwendigerweise durch den Vermieter der ihr das mitteilt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von MaryBarnett):
Kann irgendwer mir helfen oder Tipps geben?


In meiner Stadt in NRW können Termine online gebucht werden. Abends oder früh morgends werden die Termine aktualisiert. Dabei werden stornierte Termine (danke den mitdenkenden Bürgern) und offensichtlich doppelte Termine (gleiches Anliegen, gleicher Name, gleiche EMail-Adresse, unterschiedliche Zeit) wieder buchbar geschaltet. Manchmal scheint auch ein Mitarbeiter wieder verfügbar zu sein.
Vielleicht trifft das auf Ihren Studienort auch zu? Das können Sie von Luxemburg ja testen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen