LBG NRW

31. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sven21383
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
LBG NRW

Guten Tag zusammen, ich befinde mich derzeit in einer sogenannten Zwickmühle und komme mit meinem Problem nicht weiter. Vielleicht gibt es ja hier ein Paar gute Ratschläge für mein Anliegen.
Das Problem gestaltet sich wie folgt etwas kompliziert.
Ich war bis vor neun Monaten Beamter auf Lebzeit war, dann aber auf eigenen Wunsch um die Entlassung aus dem Dienst gebeten habe um einem Strafverfahren und Disziplinarverfahren zu entgehen.
Durch die Entlassung hat die Stadt auf alle Rechtsmittel verzichtet und auch durch die Staatsanwaltschaft wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Fakt ist, dass mir der vorgeworfenen Sachverhalt der Wahrheit entsprochen hat.
Da ich durch meine "Kündigung" und durch den Ausgleich des finanziellen Schadens (6000€) alle Forderungen der Stadt entsprochen habe ist keinerlei Verfahren eröffnet worden, weder Seitens der Staatsanwaltschaft noch der zuständigen Disziplinarkammer da der Arbeitgeber auf alle Rechtsmittel verzichtet hat.
Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage.
Da dieser Vorgang in meiner Personalakte steht möchte ich diesen gerne entfernen lassen da ich beabsichtige in den öffentlichen Dienst zurück zu gehen. Allerdings scheitert es immer wieder "nur" an dem Eintrag in der Personalakte der ja keine rechtlichen Konsequenzen für mich hatte.
Laut LBG NRW ist in § 88 die Entfernung von Personalaktendaten geregelt aber kann ich diesen Eintrag überhaupt entfernen lassen. Schließlich bin ich ja kein Beamter mehr.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für jede Antwort .

MfG

Sven

-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 08:54

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126808 Beiträge, 40708x hilfreich)

Solche Einträge sollen Staat und Bürger vor gewissen Leuten schützen.

Ich persönlich würde auch weder Stadt noch Staatsanwaltschaft motivieren, den Fall noch mal auf den Tisch zu holen und zu bearbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40114 Beiträge, 14281x hilfreich)

Ich fürchte, meine Antwort wird Dir nicht gefallen.

Die von Dir genannte Beziehung bezieht sich ausdrücklich auf Beamte, und Du bist keiner mehr. Aber selbst wenn diese Regelung auch für Dich gelten würde, dann wäre da die Zweijahresfrist zu beachten, welche noch nicht abgelaufen ist.

Abgesehen davon: nur, weil alles reguliert ist, heißt das nicht, dass das Vergehen dadurch ungeschehen ist und nirgendwo registriert ist. Es sind interne und externe Ermittlungen durchgeführt worden. Die sind und müssen auch aktenkundig sein, z.B. auch im POLAS-System des Landeskriminalamtes abrufbar. Wie was in der Personalakte niedergelegt ist, das wird sich aus der internen Aktenordnung ergeben. Aber eines ist sicher, nur weil alles reguliert ist und Du freiwillig aus dem Staatsdienst ausgeschieden bist, wird das alles nicht aus welchen Unterlagen auch immer gelöscht werden.

wirdwerden

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