Hallo,
ich stelle diese Frage für eine Freundin.
Scheinbar besteht eine Forderung des Elternbeitrags für Schulgeld einer Berufsschule. Diese Forderung stammt aus dem jahr 2013 (fälligkeit 30.09.13). Besagte Freundin erhielt nun eine Mahnung des Landkreises (Mecklenburg Vorpommern) mit Zahlungsaufforderung bis zum 12.12.2018
1. Ist die Forderung nicht bereits verjährt?
2. Ist es richtig, dass nicht die Eltern, sondern die Schülerin zur Zahlung aufgefordert wird? (immerhin heißt es Elternbeitrag)
3. Ist eine Mahngebühr von 2.50€ nach über 5 Jahren korrekt so?
Landkreis fordert Elternbeitrag von 2013
5. Dezember 2018
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Frage vom 5. Dezember 2018 | 14:34
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 49x hilfreich)
Landkreis fordert Elternbeitrag von 2013
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2018 | 14:43
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ad 1.
Nach §20 VwKostG M-V nicht (5 Jahre, zum Jahresende).
#2
Antwort vom 5. Dezember 2018 | 14:56
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 49x hilfreich)
Aber wenn die Fälligkeit 30.09.13 war. Die Verjährung also zum Ende 2013 in beginnt. Dann sind es bis heute doch schon fast 6 Jahre
-- Editiert von Andre83 am 05.12.2018 14:56
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2018 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatDann sind es bis heute doch schon fast 6 Jahre :
Ja und?
ZitatIst es richtig, dass nicht die Eltern, sondern die Schülerin zur Zahlung aufgefordert wird? :
Kann sein. Dazu müsste man mal in der Rechtsgrundlage (Satzung, Verordnung) nachlesen, welche diesen Betrag entstehen lässt.
#4
Antwort vom 6. Dezember 2018 | 10:29
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatAber wenn die Fälligkeit 30.09.13 war. Die Verjährung also zum Ende 2013 in beginnt. Dann sind es bis heute doch schon fast 6 Jahre :
-- Editiert von Andre83 am 05.12.2018 14:56
Es sind auch "fast 10 Jahre" ... genau sind es aber ... 2014,2015,2016,2017, Dez 2018 = 4 Jahre 11 Monate.
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