Ich hatte einen Antrag beim Landratsamt (LRA) gestellt im Januar 2014. Mehrmals erinnerte ich. Ja, ist in Bearbeitung. Dann wurde ein 2. LRA mit eingeschalten, wo ich früher wohnte. Dort sollte ich eine Stellungsnahme bis September 2014 abgeben. Gab ich ab, trotzdem noch kein Bescheid bis heute. Ich erinnerte heute. "Ja, ist in Bearbeitung. Wir melden uns von selber hieß es". Frage: Wie lange darf max. staatl. Bearbeitungszeit sein?
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-- Editiert Trailor85 am 12.03.2015 21:16
Landratsamt braucht über 1 Jahr für Entscheid
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:<hr size=1 noshade>Wie lange darf max. staatl. Bearbeitungszeit sein? <hr size=1 noshade>
Das ist nirgends festgelegt.
§75 VwGO läßt Untätigkeitsklage nach nicht "angemessener Frist", frühestens aber nach 3 Monaten zu.
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Guten Abend,
Sie lassen offen, um welchen Sachverhalt es geht. Insofern kann auch nicht nur annähernd eingeschätzt werden, ob der Sachverhalt vor einer Entscheidung einer umfassenden Prüfung bedarf.
Von einer Untätigkeitsklage rate ich dringend ab. Die Untätigkeit müssten Sie nachweisen. Dieser Nachweis ist nicht allein durch Fehlen eines Bescheides geführt. Legt nämlich die Verwaltungsbehörde dar, dass der Sachverhalt einer längeren Bearbeitung bedarf und evtl. noch personelle Engpässe vorliegen, fallen Sie mit Ihrer Klage auf die Nase. Die Kosten blieben an Ihnen hängen.
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Es geht um die Feststellung eines Statues, ob politisch Verfolgter aus der DDR oder nicht. Davon hängt eine Zusatzrente ab. 1980 habe ich Papier von Staatsanwalt aus der BRD erhalten, dass das DDR-Urteil gesetzeswidrig über 3.6 Jahre wegen Staatshetze/Nachrichtenübermittlung ist. Da wohnte ich in Harburg. Nun wohne ich in OG. Dieses Papier hat das OG-Landsratsamt nun einbehalten. Mehrfache Mails an das OG-Landratsamt werden immer erwidert mit "... ist in Bearbeitung .... wir kommen auf Sie zurück.... sie brauchen sich nicht melden..". Die notwendigen Akten von der Stasi hat das Landratsamt vorliegen. Auch Kontakte mit dem Harburger Landkreis gab es schon, denn ich wurde von dort angeschrieben zwecks Stellungsnahme im Jahre 2014. Entsprechende Rechts-Sprechungen, die auch auf meinen Fall zutreffen, habe ich auch angeführt. Will man aber nicht beachten, sondern druckst rum. PS: Ehefrau war auch mit bei Stasi/Hohenstein eingesperrt und 2-jähriges Kind in Kinderheim verbracht - das nur als Info für den Leser hier. Landratsamt moniert, dass ich/wir nur 1,5 Jahre eingesperrt waren und nicht 3.6 Jahre und legt es als Zusammenarbeit mit Stasi nun aus. Entscheidungen gehen klar davon aus, dass Beginn einer informellen Mitarbeit unter Stasi-Gefangenschaft nicht als freiwillige Mitarbeit bei der Stasi gewertet werden darf.
-- Editiert von Trailor85 am 19.05.2015 14:40
-- Editiert von Trailor85 am 19.05.2015 14:44
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-- Editiert von Trailor85 am 19.05.2015 14:51
-- Editiert von Trailor85 am 19.05.2015 14:57
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