Lehrkraft weigert sich Fehlstunden abzuzeichnen

6. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
zocker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrkraft weigert sich Fehlstunden abzuzeichnen

Hey 123-Recht Community

Ich habe ein Problem mit einer Lehrkraft, welches ich im folgenden schildern werde, ich hoffe das Ihr mich über die rechtliche Seite der Angelegenheit aufklären könnt.

Ich besuche zur Zeit die Oberstufe eines Gymnasiums in NRW und bin volljährig. Die letzten Tage ging es mir allgemein schon nicht gut und weil es nicht besser wurde entschied ich mich dazu einen Tag in der Woche zuhause zu bleiben, nachdem es mir am Morgen also so schlecht ging, dass ich mich nicht in der Lage fühlte die Schule zu besuchen besserten sich meine Beschwerden im Laufe des Tages. Ich entschied mich also dafür, trotzt natürlich nicht optimaler Genesung zumindest noch die letzten 2 Stunden des Tages wahrzunehmen. Als der Schultag regulär für mich beendet war sah mich eine Lehrkraft bei der ich zuvor im Unterricht gefehlt habe. Als ich darauf die Tage der Lehrkraft meinen Entschuldigungsbogen zum abzeichnen gab, weigerte sich besagte Lehrkraft diesen zu unterschreiben mit der Begründung, dass ich am Tag des fehlens doch noch in der Lage war am Unterricht teilzunhemen. Im laufe des Gesprächs entwickelte ich das Gefühl, dass die Lehrkraft der Meinung war, dass ich bewusst nicht zum vorherigen Unterricht erschienen bin und dass dieses zum Anlass genommen wurde mir diese Stunden nicht zu entschuldigen. Ich dachte mir eigentlich, dass mir niemand aus dem guten Willen trotz Erkrankung noch zu 2 Stunden zu erscheinen einen "Strick" drehen kann, aber da habe ich mich wohl leider getäuscht.
Es kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, dass man bei Erkrankungen konsequent ganze Tage fehlt und es niemanden interessiert, wenn man allerdings den guten Willen besitzt trotz Erkrankung noch zu erscheinen dafür mit Misstrauen und unentschuldigten fehlstunden bestraft wird oder?

Mich interessiert bei der ganzen Sache jetzt wie es mit den rechtlichen Aspekten aussieht. Darf sich eine Lehrkraft weigern Entschuldigungen von volljährigen Schülern die unter keinerlei Attestpflicht oder sonstigen Pflichten stehen zu unterschreiben?

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Was war denn der genaue Text, unter den du die Unterschrift haben wolltest? Was ist ein Entschuldigungsbogen??

´´Als der Schultag regulär für mich beendet war sah mich eine Lehrkraft bei der ich zuvor im Unterricht gefehlt habe. ´´

und was habt ihr besprochen?

´´Als ich darauf die Tage der Lehrkraft meinen Entschuldigungsbogen zum abzeichnen gab, weigerte sich besagte Lehrkraft diesen zu unterschreiben mit der Begründung, dass ich am Tag des fehlens doch noch in der Lage war am Unterricht teilzunhemen.´´

In der Tat sieht das eher nach ´´Blaumachen (jeder war mal Schüler :-) und dann doch ertappt worden´´ aus.

-- Editiert HeHe am 11.12.2012 15:43

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Zocker,

Deinem Posting entnehme ich, dass Du ganz gut in der Lage bist, einen Sachverhalt schriftlich darzustellen. Daher schlage ich vor, Du schilderst den Sachverhalt noch einmal sachlich in einem Schreiben und gibst es der Schulleitung.

Sicher lässt sich die Sache dann regeln.



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"justice"

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