Meinem Kind wurden in der Schule zwei Zähne ausgeschlagen. Was kann man tun?

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
cschmied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Meinem Kind wurden in der Schule zwei Zähne ausgeschlagen. Was kann man tun?

Hallo,

am Dienstag (vor 2 Tagen) wurde unserem Kind (7 Jahre) von einem anderen Kind zwei Zähne (Schneidezähne Unterkiefer) ausgeschlagen. Es war kein Unfall sondern volle Absicht.

Die Pausenaufsicht hat es praktisch ignoriert und meinem Kind gesagt, daß es sich im Bad mal das Blut abwaschen soll. Auch die Klassenlehrerin im Unterricht hat die Verletzung gesehen und nichts gemacht. Beide haben mein Kind auch nicht gefragt wer das gemacht hat. Null Interesse. Ist wohl auch besser so - wer nichts weiss muss auch nichts unternehmen :(

Gewalt an der Schule ist bekannt und ausser Platitüden und Lippenbekenntnisse tut die Schule wirklich nichts. Der Unterricht selbst ist gut aber alle Dinge wo Aufsichtspflicht gefragt ist, klappen nicht. Offiziell sind Systeme vorhanden aber mir scheint diese dienen nur als Alibi, da sie zu 100% nicht funktionieren. Ein Beispiel ist, daß offiziell die Eltern telefonisch informiert werden sollten wenn ihr Kind nicht in der Schule ankommt (und es nicht z.B. krankgemeldet ist). Viele Eltern haben sich beschwert, daß dies noch nie geklappt hat und ich habe in mehreren Eigenversuchen als unser Kind krank war. Die Schule meldet sich nie. Viele Eltern haben gegen diese und andere Misstände (hauptsächlich aber Gewalt) bei der Schulleitung Beschwerde eingelegt. Die Situation hat sich aber nicht verbessert.

Einen Anruf von der Schule gab es bis heute nicht. Ich bin mir noch nicht mal sicher ob der Vorgang überhaupt aktenkundig ist und wenn ich da Morgen anrufe wird mir erzählt, daß man von nichts weiss.

Generell frage ich um Hilfe was man tun könnte. Die Schule zu welchseln ist aus logistischen Gründen nicht wirklich eine Option. Auch weiss man nicht ob es da besser ist und unser Kind sicher keine Lust hat seine Freunde zu verlassen.

Verursacher von Gewalt, Schulleitung, Schulamt sind alles Ansprechstellen. Die Frage ist, welche Art von (juristischem) Druck kann man anwenden, damit sich wirklich positiv was ändert. Also von Seite der Lehrer ist da nicht viel zu machen befürchte ich. Von den bisherigen Kontakten wollen die möglichst wenige Probleme und sind auch allgemein meiner Einschätzung nach nicht sehr auf Zack oder kompetent. Das merkt man auch im Gespräch mit den Lehrern. Das soll jetzt nicht beleidigend sein, sondern als realistische Einschätzung dienen womit wir es zu tun haben.

Ich habe den Eindruck ohne (ernsthaften) Druck durchs Schulamt (oder die Öffentlichkeit) wird sich da nichts bewegen.

Was denkt ihr?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Genau dorthin würde ich mich auch wenden....als meine Tochter klein war, kamen selbige Vorfälle auch bei ihr vor. Die Schule selbst hat sich nicht bewegt, hat dann sogar noch gesagt, das wäre nicht ihr Problem... Bis ich es zu Ihrem Problem gemacht habe, indem ich mich an alle übergeordneten Stellen gewandt habe, die ich irgendwie erreichen konnte. Schriftlich den Vorfall darlegen und wer sich nichts(!) gekümmert hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Milchzähne ? MIt der Faust ins Gesicht. Oder ist er hingefallen und dabei die Zähne.
Sollten die einen Krankenwagen rufen - was stellst du dir vor.

Ist dein Kind mit dem Schläger schon wieder befreundet? Die sind 7.

Meine Mutti hat mich zum Judo angemeldet, dann konnte ich mich wehren.

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#3
 Von 
cschmied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Schläger ist 3 Jahre älter. Ja mit der Faust ins Gesicht. Wie denn sonst? Dafür gibt es auch genügend Zeugen.

Bei Zahnarzt war mein Kind natürlich weil man ja irgendwann mitbekommt was passiert ist wenn das Kind nach Hause kommt. Bei einem Zahn steckten noch Splitter drin die entfernt werden mussten. Gar nicht gut die zu verschlucken hat der Zahnarzt gemeint.

Die Schule hat uns nicht informiert. Bis heute nicht. Mein Kind konnte noch stundenlang in der Schule blutend hocken. Warum ist es nicht 5km über eine Schnellstrasse nach Hause gelaufen? Weil mein Kind f***ing 7 ist.

Nein. Mein Kind ist nicht mit dem Schläger befreundet. Er kennt ihn nicht mal wirklich. Der ist gekommen und hat ihn gehauen.

Gut, daß deine Mutti das so gemacht hat. Wer war das Problem? Papi?
Vielleicht können wir mal testen, daß ich neben dir stehe z.B. an einer Bushaltestelle und dann unvermittelt und ohne Vorwarnung dir eine voll ins Gesicht haue. Fraglich nur wie viel Judo bringt wenn man bewusstlos auf der Strasse liegt?

Aber danke für den Tip mit Judo. Warum nicht gleich auch Reizgas und Springmesser zum Pausenbrot packen? Spricht da was dagegen?



-- Editiert von cschmied am 08.03.2018 23:25

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von cschmied):
Aber danke für den Tip mit Judo. Warum nicht gleich auch Reizgas und Springmesser zum Pausenbrot packen? Spricht da was dagegen?


Wenn man sich das heutzutage anschaut, wäre das vielleicht angebracht (nicht ernst nehmen!). Ich glaube, es nützt überhaupt nichts (man kann es dennoch versuchen und sollte es auch), wenn man sich wegen dieser Angelegenheit mit der Pausenaufsicht oder dem Direktor zusammen setzt - wahrscheinlich hat man "gar nichts gesehen" und man steht wieder da.

Ich würde, wie gesagt, höher gehen, mit einem sachlichen Brief, dem man auch gerne ein paar Bilder beilegen kann...ob sich dann was tut, muss man abwarten. Meist stellt sich dann aber heraus, daß solche Schüler eh schon bekannt dafür sind.

Etwas knifflig wird es, wenn man Schmerzensgeld einklagen will - das ist grundsätzlich auch bei minderjährigen Tätern möglich. Es hängt dabei sehr vom Verlauf der Auseinandersetzung ab, dann auch in wie weit der 10jährige voraussehen könnte, daß es durch den Schlag zu den beschriebenen Folgen kommen kann und einiges mehr. Voraussetzung für alle Ansprüche wäre ein ärztlicher Befund über die Verletzungen. Die Schule sollte dies auch bei der zuständigen Stelle melden!

Lesenswertes für den Anfang: http://www.datentransfer24.de/mobil/mobil-Schmerzensgeld-Koerperverletzung.html

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
cschmied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Etwas knifflig wird es, wenn man Schmerzensgeld einklagen will - das ist grundsätzlich auch bei minderjährigen Tätern möglich.


Mir geht es nicht um irgendeine finanzielle Wiedergutmachung. Auch kenne ich nur den Vornamen des Verursachers und ich denke nicht, dass die Schule Namen und Adresse rausrückt?

Ich nehme an die Schule kann man nicht auf Schmerzensgeld verklagen? Die einzige Möglichkeit ist das juristisch recht zahnlose Rechtsbehelf der Aufsichtsbeschwerde, korrekt?

Ist es eigentlich Absicht, daß man den Schulapparat praktisch nicht zur Verantwortung ziehen kann? Es besteht ja Schulpflicht und man kann nicht einfach seine eigene Schule gründen wenn ich mich nicht irre. Irgendwie komme ich mir sehr hilflos und ausgeliefert vor.

-- Editiert von cschmied am 09.03.2018 02:09

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von cschmied):
Die einzige Möglichkeit ist das juristisch recht zahnlose Rechtsbehelf der Aufsichtsbeschwerde, korrekt?


Ja. Da kann man natürlich allgemeines blabla reinschreiben oder was ich hier machen würde, eine Beschwerde darüber, dass der Vorfall nicht aufgenommen und der Unfallkasse mitgeteilt wurde. Und gleichzeitig an die Krankenkasse schreiben,dass die sich wegen der Behandlungskosten dorthin wenden darf. Dann kommt Bewegung rein.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Dann kommt Bewegung rein. Nun ja - wenn ich mich an diverse Posts im UF Schadensersatz erinnere, fordert die KK so nach 1 bis 2 Jahren Schadensersatz ein. Machen kann man das natürlich, aber man sollte ncht denken, daß dann rasch irgendwas passiert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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