Meldebehörde Ab-Anmeldung bei Wohnrecht

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Meldebehörde Ab-Anmeldung bei Wohnrecht

Hallo zusammen,

derzeit lebe ich mit meiner Frau und Kind in dem Haus von meinem Vater. Mein Vater hat mir ein lebenslanges Wohnrecht und Vermietungsrecht mit Eintragung im Grundbuch gegeben. Weil wir beabsichtigen das Land zu verlassen und eventuell nicht mehr nach Deutschland zu ziehen, nur hin und wieder mal hier Urlaub zu machen.

Nun würde ich gerne wissen wie es bezüglich der Meldebescheinigung von statten geht, kann ich die nun selber immer ausfüllen, weil ich ein Wohnrecht mit Vermietungsrecht habe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Nun würde ich gerne wissen wie es bezüglich der Meldebescheinigung von statten geht, kann ich die nun selber immer ausfüllen,

Nö, das ausfüllen ist in Deutschland normalerweise dem Amt vorbehalten.

Wenn man das Land aber verlässt und nicht mehr hier hin zieht, muss man nur noch eine Abmeldung in Deutschland durchführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich meine die Wohnungsgeberbescheinigung.
Darf ich die nun selber unterschreiben beim Ab, und Anmelden oder muß dies weiterhin mein Vater machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Die Wohnungsgeberbescheinigung muss der Wohnungsgeber ausfüllen, da kommt es darauf an, wie das Wohnrecht genau ausgestaltet ist.


Wenn ein Wohn- und Vermietungsrecht mit Eintragung im Grundbuch vorliegt, ist man im Falle der Vermietung normalerweise der Berechtigte der Wohnungsgeber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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