Meldebehörde will Geburtsurkunde und Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Verwirrung
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldebehörde will Geburtsurkunde und Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Hallo,

ich bin etwas verwirrt. Ich werde in ein paar Tagen in eine neue Stadt umziehen. Die Stadt is relativ klein. Ich muss mich nun dort anmelden. Ich bin schon mehrmals umgezogen und bis jetzt haben immer Wohnungsgeberbestätigung und Ausweis ausgereicht.
Nun hat das Bürgerbüro in der neuen Stadt aus irgendeinem Grund geschlossen (wurde so mir zumindest am Telefon gesagt, ob das stimmt, kann ich auch nicht sagen) und ich soll in den Briefkasten folgende Unterlagen reinwerfen:
Kopie meines Ausweises
Wohnungsgeberbestätigung
Geburtsurkunde
Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Hintergrund dazu: Ich bin vor 10 Jahren von Russland nach Deutschland als Spätaussiedler gezogen. In Russland hatte ich einen anderen Namen ( für meine Eltern war es dort schlichtweg gefährlich deutschen Namen zu haben), in Deutschland habe ich dann Namen von meinen Verwandten übernommen. Okay das ist vermutlich der Grund für so viele Unterlagen?
Allerdings passierte die Namensänderung vor mehr als 6 Jahren und wurde in einer anderen Großstadt abgewickelt und es gab keinerlei Probleme. Was will die neue Stadt mit den ganzen Unterlagen machen?

Für mich kommt es so vor, als ob es eine Schikane wäre. Ich meine man ist ja deutscher Staatsbürger und dann doch irgendwie nicht, da man alles nachweisen muss, obwohl man hier seit xx Jahren lebt, hier sein Abi gemacht hat und studiert und sich lediglich in einer neuen Stadt in einer Mietwohnung anmelden will?

Wäre das überhaupt rechtens so viele Unterlagen von mir anzufordern, wenn ich mich lediglich in der neuen Wohnung anmelden will (oder auch besser gesagt muss) ?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Verwirrung ):
Nun hat das Bürgerbüro in der neuen Stadt aus irgendeinem Grund geschlossen (wurde so mir zumindest am Telefon gesagt, ob das stimmt, kann ich auch nicht sagen)
Das könnten Pandemiegründe sein. :wink:
Zur Anmeldung einer neuen Wohnung kann man entweder einen Termin buchen oder eben Nachweise in den Briefkasten werfen. Alles in Kopie wäre korrekt.
Zitat (von Verwirrung ):
Okay das ist vermutlich der Grund für so viele Unterlagen?
Ja, das wird es sein. Es sind nur 2 Stck mehr.
Zitat (von Verwirrung ):
Was will die neue Stadt mit den ganzen Unterlagen machen?
Sie will deine Angaben mit den Angaben der früheren Meldebehörde abgleichen. Dann zur Akte nehmen.
Zitat (von Verwirrung ):
Für mich kommt es so vor, als ob es eine Schikane wäre.
Ist es sicher nicht. Auch als deutscher eingeborener Staatsbürger hat man entweder einen persönlichen Termin und bringt die geforderten Unterlagen mit oder legt sie in Kopie vor.
Und da du eben seit deiner Einwanderung 2 Namen hast, will die Meldestelle das nachprüfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Verwirrung ):
Hintergrund dazu: Ich bin vor 10 Jahren von Russland nach Deutschland als Spätaussiedler gezogen. In Russland hatte ich einen anderen Namen ( für meine Eltern war es dort schlichtweg gefährlich deutschen Namen zu haben), in Deutschland habe ich dann Namen von meinen Verwandten übernommen. Okay das ist vermutlich der Grund für so viele Unterlagen?

Ja. Das dürfte der Grund sein.

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#3
 Von 
Verwirrung
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sie will deine Angaben mit den Angaben der früheren Meldebehörde abgleichen. Dann zur Akte nehmen.

Die Frage ist wieso ich davor (insgesamt 5 Umzüge) so viele Unterlagen nirgendwo vorlegen musste bzw. alle meine Verwandte und Freunde (um die 50 leute) aus der ehemaligen Sowjetunion so etwas in verschiedenen Städten DE weit NOCH NIE machen mussten?
Zitat (von Anami):
Ist es sicher nicht

Naja alleine die Formulierung "Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit " klingt so, als ob man den Verdacht hätte, dass diese gefälscht wäre.
Zitat (von Anami):
Und da du eben seit deiner Einwanderung 2 Namen hast, will die Meldestelle das nachprüfen.

Was genau denn prüfen? Ich kann mit dem russichen Pass in DE nichts anfangen. Es gäbe Millionen Frauen, die nach dem Heirat in der Theorie mit 2 Namen unterwegs sein könnten.

Danke für deine Antwort. Ich hoffe zwar insgeheim, dass sich jemand meldet und bestätigt, dass diese Schickane nicht rechtens wäre. Jedoch denke ich auch selber immer mehr, dass das Bürgerbüro so etwas machen darf.

Es ist allgemein sehr traurig zu sehen, dass nicht jeder deutscher Staatsbürger gleich behandelt wird. Notfalls verzichte ich dann auf den Umzug, da die Würde des Menschen höhere Priorität hat.

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#4
 Von 
Verwirrung
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ja. Das dürfte der Grund sein.

Danke für die Antwort. Die Frage bleibt aber trotzdem, warum ich bzw. alle meine Freunde und Verwandte davor noch nie so viele Unterlagen (eigentlich nur WGB und Ausweis) bei anderen Städten/Landkreisen vorlegen musste(n) ?
Es waren immer verschiedene Landkreisen, die miteinander nichts zu tun haben.

Entscheidet da jede Stadt und jeder LK selber, was sie von einem wollen?

-- Editiert von Verwirrung am 23.02.2022 17:38

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Verwirrung ):
Die Frage ist wieso
Das müsstest du diese Meldebehörde fragen.
Ansonsten: Vorher war noch keine Pandemie, die Einschränkungen mit den geschlossenen Behörden hat D seit ca. 2 Jahren.
Zitat (von Verwirrung ):
Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit "
NÖ. Das ist nur *behördisch*.
Zitat (von Verwirrung ):
Es gäbe Millionen Frauen,
Na und? Betrifft dich nicht.
Zitat (von Verwirrung ):
Was genau denn prüfen?
Die Übereinstimmung mit den Angaben deiner letzten Meldeadresse.

Es ist keine Schikane, aber frag gerne dein Bürgerbüro, warum du deine Geburtsurkunde und den Nachweis ... auch noch vorlegen sollst.
Oder warte ab, ob hier dir besser gefallende Antworten kommen. Vermutlich werden §§ aus dem BMG zitiert.
Zitat (von Verwirrung ):
Es ist allgemein sehr traurig zu sehen, dass nicht jeder deutscher Staatsbürger gleich behandelt wird. Notfalls verzichte ich dann auf den Umzug, da die Würde des Menschen höhere Priorität hat.
Ja, das ist natürlich auch möglich. Die Würde des Menschen---aha-

Deutsche und Deutsche werden grundsätzlich nicht alle und immer gleich behandelt. Du unterliegst einem fatalen Irrtum.
Manche müssen ---auch noch--- eine Kopie ihres Mietvertrages vorlegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Verwirrung ):
Was will die neue Stadt mit den ganzen Unterlagen machen?

Sollte man sinnigerweise den fragen der fordert.
Vermutlich prüfen ob man der ist den vorgibt zu sein.



Zitat (von Verwirrung ):
Okay das ist vermutlich der Grund für so viele Unterlagen?

Vermutlich, ja.



Zitat (von Verwirrung ):
Die Frage ist wieso ich davor (insgesamt 5 Umzüge) so viele Unterlagen nirgendwo vorlegen musste bzw. alle meine Verwandte und Freunde (um die 50 leute) aus der ehemaligen Sowjetunion so etwas in verschiedenen Städten DE weit NOCH NIE machen mussten?

Andere Gemeinden andere Regeln.
Andere Sachbearbeiter, andere Entscheidungen im Rahmen des Ermessens.



Zitat (von Verwirrung ):
Geburtsurkunde
Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Was findet sich denn als Staatsangehörigkeit im Deutschen Personalausweis?
Wenn das "Deutsch" drin steht, würde ich die Behörde auffordern mitzuteilen weshalb konkret die zusätzlichen Dokumente benötigt werden und das man die entsprechende Rechtsgrundlage substantiiert belegen möge.

Ja nach Antwort muss man dann weitersehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Verwirrung
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Andere Gemeinden andere Regeln.
Andere Sachbearbeiter, andere Entscheidungen im Rahmen des Ermessens.

Hi,

danke für die ausführliche Antwort. Die Frage ist ob, das überhaupt noch im Rahmen des Ermessens liegt?
Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man sinnigerweise den fragen der fordert.

Klar, werde ich sowieso fragen. Ich wollte bloß im Voraus wissen, ob das Ganze rechtens ist. Wenn ja oder nein auch warum. Im Grunde genommen habe ich ja den deutschen Pass.
Kann ich denn die Aussage nicht verweigern, wenn jemand fragt, ob es den zweiten Namen gibt oder ob es eine zweite Staatsangehörigkeit gibt, wenn es dabei nur rein ums Anmelden geht, also keine Relevanz zu den Fragen hat?

-- Editiert von Verwirrung am 23.02.2022 20:17

-- Editiert von Verwirrung am 23.02.2022 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Verwirrung ):
Die Frage ist ob, das überhaupt noch im Rahmen des Ermessens liegt?

Durchaus liegt die Aufklärung von Zweifeln an der Identität des Anmeldenden in einem gewissen Grad bei dem Sachbearbeiter.

Ob sie hier überschritten wurde, lässt dich derzeit noch nicht sagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Verwirrung
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durchaus liegt die Aufklärung von Zweifeln an der Identität des Anmeldenden in einem gewissen Grad bei dem Sachbearbeiter.

Ob sie hier überschritten wurde, lässt dich derzeit noch nicht sagen.

Ja gut, ich denke das wird dann schon als Argument zählen, da es ja die „Begründung" mit 2 Nachnamen vorliegt.

Ich meine ich kann schon die Sachbearbeiterin Anschreiben. Ich denke da wird genau dasselbe von der kommen und entgegenkommen wird keiner.

Am Ende bleibt dann nur die Möglichkeit zu klagen, was keine guten Aussichten hat...

Zwar versuche ich sie morgen anzuschreiben, jedoch denke ich, dass es mit dem Umzug in die Stadt nix wird. So werde ich mich nicht behandeln lassen.

-- Editiert von Verwirrung am 23.02.2022 22:43

-- Editiert von Verwirrung am 23.02.2022 22:45

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40409 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Verwirrung ):
Am Ende bleibt dann nur die Möglichkeit zu klagen, was keine guten Aussichten hat...
Gut erkannt.
Zitat (von Verwirrung ):
dass es mit dem Umzug in die Stadt nix wird
Das Gesetz sieht vor, dass man sich bis 2 Wochen nach dem Umzug anmelden soll. Wegen der altbekannten Pandemieeinschränkungen sehen es die Meldebehörden aber *locker*, wenn man das mit der Anmeldung/Ummeldung später macht. Vorher anmelden sieht das Gesetz nicht vor.
Du könntest also nochmal andere Quellen befragen, wie weit das Ermessen einer Meldebehörde geht...ob gegen das Grundgesetz o.ä. verstoßen würde.

Zitat (von Verwirrung ):
So werde ich mich nicht behandeln lassen.
Wie?
Ausweg:
Du kannst auch (wie sonst immer) die Kopien von Wohnungsgeberbescheinigung und Ausweis zum Bürgerbüro geben... und abwarten, was man dir antwortet.

Umziehen kannst du trotzdem.
Ich hätte noch gern gewusst, was du da am Telefon gefragt hast...damit solche Unterlagen verlangt wurden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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