Kennt Jemand eine Vorschrift (Landes-Melderecht), nach der zwischen einer simplen Meldebestätigung und einer realen Aufenthaltsbescheinigung unterschieden wird?
Bekanntlich kann man sich schon gegen geringe Gebühr eine Briefkasten-Adresse zulegen, die auch im Melderegister eingetragen werden kann. Mit solchen Bescheinigungen kann man sich u.a. einen Gewerbeschein zulegen. Die Gewerbebehörde scheint es nicht zu interessieren, ob diese Person /der Gewerbebetriab tatsächlich an der registrierten Adresse existiert. Eine Aufenthaltsbescheinigung im Wortsinne sei gewerberechtlich nicht vorgesehen und aus personellen Gründen auch nicht möglich.
Meldebestätigung vs. Aufenthaltsbescheinigung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Auch eine Aufenthaltsbescheinigung ist lediglich ein Auszug aus dem Melderegister und bestätigt keineswegs, dass sich die Person an der angegebenen Anschrift auch tatsächlich aufgehalten hat.
Gegenüber einer Meldebescheinigung enthält eine Aufenthaltsbescheinigung je nach Bundesland zusätzlich Angaben über den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder.
Auch eine Aufenthaltsbescheinigung ist lediglich ein Auszug aus dem Melderegister und bestätigt keineswegs, dass sich die Person an der angegebenen Anschrift auch tatsächlich aufgehalten hat.
Gegenüber einer Meldebescheinigung enthält eine Aufenthaltsbescheinigung je nach Bundesland zusätzlich Angaben über den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder.
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