Meldegesetz Zwangsabmeldung

29. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
229443137
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldegesetz Zwangsabmeldung

Angenommen Person A gehört zusammen mit Person B ein Haus. Person A und B haben in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft im selben Haus gewohnt.

Person A ist ausgezogen und Person B hat Person A beim Einwohnermeldeamt "Zwangsabmelden" lassen.

Wäre das rechtlich in Ordnung?
Welche rechtlichen Schritte könnte Person A nun gegen Person B einleiten?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Natürlich ist das in Ordnung

Person A wohnt da nicht mehr, dann darf Person A auch nicht mehr da gemeldet sein.

Welche rechtlichen Schritte will da Person A unternehmen?

Es werden eher rechtliche Schritte GEGEN Person A unternommen (Verstoß gegen das Meldegesetz)

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