Hallo, wenn man sich bei jemandem anderes angemeldet hat obwohl man dort nicht gewohnt hat und das nach 3 Jahren rauskommt, und man eine Strafe in Höhe von 600 Euro erhält, könnte man dann Einspruch einlegen, bringt das etwas, wenn man sagt warum man das getan hat etc? Oder kommt es gar nicht darauf an sondern nur auf die Tatsache dass man sich dort angemeldet hat obwohl man dort nicht wohnt?
-- Editiert von Moderator am 25.08.2019 15:35
-- Thema wurde verschoben am 25.08.2019 15:35
Meldepflicht , Bußgeld
25. August 2019
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Frage vom 25. August 2019 | 15:33
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldepflicht , Bußgeld
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 25. August 2019 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
könnte man dann Einspruch einlegen Könnte man.
bringt das etwas, wenn man sagt warum man das getan hat etc? Kommt drauf an - "Ich war da gemeldet, weil es dort keine Zweitwohnsitzsteuer gibt, während es in X, wo ich tatsächlich wohnte, eine ZWS-Steuer gibt" würde als Begründung z. B. ziemlich nach hinten losgehen. Sie könnten übrigens auch einfach auf Ihre wirtschaftliche Lage hinweisen und per Einspruch prüfen lassen, ob die Höhe des Bußgeldes angemessen ist.
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