Meldepflicht und Steuerpflicht Zweitwohnsitz bei Nichtnutzung (Hauptmieter)

11. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jansen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldepflicht und Steuerpflicht Zweitwohnsitz bei Nichtnutzung (Hauptmieter)

Schönen guten Tag,

folgender Sachverhalt: Ich wohne und bin gemeldet an meinem Hauptwohnsitz. Zeitgleich bin ich Hauptmieter einer Wohnung in einer anderen Stadt, die ich selbst nicht nutze.

- Besteht eine Meldepflicht als Nebenwohnsitz?

- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?

Vielen Dank für eine Antwort,

Jan

-- Editiert von Moderator topic am 11. Juni 2024 14:04

-- Thema wurde verschoben am 11. Juni 2024 14:04




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Jansen123):
- Besteht eine Meldepflicht als Nebenwohnsitz?


Ja

Zitat (von Jansen123):
- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?


Kommt drauf an wo sich dieser befindet, einfach mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10678 Beiträge, 4705x hilfreich)

Das ist keine mietrechtliche Frage. Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehe. Meldepflicht besteht meines Wissens nach nur dann, wenn du dort auch wirklich zumindest zeitweise wohnst. Ansonsten sehe ich nicht, warum du dort einen Zweitwohnsitz anmelden solltest. Aus meiner Sicht dürftest du da noch nicht einmal einen Zweitwohnsitz anmelden. Die zweite Frage erübrigt sich daher.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehe. Meldepflicht besteht meines Wissens nach nur dann, wenn du dort auch wirklich zumindest zeitweise wohnst.


Das ist richtig, aber wenn das nicht der Fall ist, dann ist es auch kein Zweitwohnsitz.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jansen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Reaktionen!

Es ist also in der Tat so, dass ich Hauptmieter einer zweiten Wohnung bin, in der ich nicht, auch nicht zeitweise wohne.

Somit entfällt also die Pflicht, diese Wohnung als Wohnsitz anzumelden. Richtig? Habt ihr da eventuell einen Link zum Einstieg in das Thema? Konnte irgendwie nichts richtiges finden.

Dank & Gruß, Jan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Jansen123):
Somit entfällt also die Pflicht, diese Wohnung als Wohnsitz anzumelden.


Ja.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Als Einstieg in das Thema könnte man einfach mal das Bundesmeldegesetz lesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jansen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Als Einstieg in das Thema könnte man einfach mal das Bundesmeldegesetz lesen.


Dort gab es den "Voreinstieg", danach bestand meinerseits Unsicherheit. Deswegen das Thema hier, um benannte Unsicherheit auszuräumen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jansen123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jansen123):
-- Editiert von Moderator topic am 11. Juni 2024 14:04

-- Thema wurde verschoben am 11. Juni 2024 14:04


Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41084x hilfreich)

Zitat (von Jansen123):
- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?

Ich würde es nicht erwarten, aber um es sicher zu erfahren lese man einfach die entsprechende Steuersatzung der jeweiligen Gemeinde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von Jansen123):
Ich wohne und bin gemeldet an meinem Hauptwohnsitz. Zeitgleich bin ich Hauptmieter einer Wohnung in einer anderen Stadt, die ich selbst nicht nutze.

- Besteht eine Meldepflicht als Nebenwohnsitz?

Nein. Es wäre im Gegenteil sogar unzulässig, dort einen (Neben-)Wohnsitz anzumelden.
Für die Anmeldung ist zwingend erforderlich, daß die Wohnung bewohnt wird. Wird sie überhaupt nicht bewohnt, muss und darf dort kein Wohnsitz angemeldet werden.

Zitat:
- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?

Das muss man in der Steuersatzung der entsprechenden Gemeinde nachlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Meldepflicht besteht meines Wissens nach nur dann, wenn du dort auch wirklich zumindest zeitweise wohnst.

Das ist korrekt.

Ein Blick ins Gesetz hilft wie meistens weiter:

§ 17 BMGAnmeldung, Abmeldung

(1)Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Wer eine Wohnung mietet, bezieht sie nicht automatisch auch (sofort). Deshalb muss man sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmietung anmelden - sondern innerhalb von 14 Tage nachdem man eingezogen ist. ("Bezieht")

Wer überhaup nicht in einer Wohnung wohnt, hat diese auch nicht bezogen, bzw. ist irgendwann aus ihr ausgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.009 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.