Schönen guten Tag,
folgender Sachverhalt: Ich wohne und bin gemeldet an meinem Hauptwohnsitz. Zeitgleich bin ich Hauptmieter einer Wohnung in einer anderen Stadt, die ich selbst nicht nutze.
- Besteht eine Meldepflicht als Nebenwohnsitz?
- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?
Vielen Dank für eine Antwort,
Jan
-- Editiert von Moderator topic am 11. Juni 2024 14:04
-- Thema wurde verschoben am 11. Juni 2024 14:04
Meldepflicht und Steuerpflicht Zweitwohnsitz bei Nichtnutzung (Hauptmieter)
Zitat :- Besteht eine Meldepflicht als Nebenwohnsitz?
Ja
Zitat :- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?
Kommt drauf an wo sich dieser befindet, einfach mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Das ist keine mietrechtliche Frage. Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehe. Meldepflicht besteht meines Wissens nach nur dann, wenn du dort auch wirklich zumindest zeitweise wohnst. Ansonsten sehe ich nicht, warum du dort einen Zweitwohnsitz anmelden solltest. Aus meiner Sicht dürftest du da noch nicht einmal einen Zweitwohnsitz anmelden. Die zweite Frage erübrigt sich daher.
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Zitat :Ich weiß nicht, ob ich etwas übersehe. Meldepflicht besteht meines Wissens nach nur dann, wenn du dort auch wirklich zumindest zeitweise wohnst.
Das ist richtig, aber wenn das nicht der Fall ist, dann ist es auch kein Zweitwohnsitz.
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen!
Es ist also in der Tat so, dass ich Hauptmieter einer zweiten Wohnung bin, in der ich nicht, auch nicht zeitweise wohne.
Somit entfällt also die Pflicht, diese Wohnung als Wohnsitz anzumelden. Richtig? Habt ihr da eventuell einen Link zum Einstieg in das Thema? Konnte irgendwie nichts richtiges finden.
Dank & Gruß, Jan
Zitat :Somit entfällt also die Pflicht, diese Wohnung als Wohnsitz anzumelden.
Ja.
Als Einstieg in das Thema könnte man einfach mal das Bundesmeldegesetz lesen.
Zitat :Als Einstieg in das Thema könnte man einfach mal das Bundesmeldegesetz lesen.
Dort gab es den "Voreinstieg", danach bestand meinerseits Unsicherheit. Deswegen das Thema hier, um benannte Unsicherheit auszuräumen.
Zitat :-- Editiert von Moderator topic am 11. Juni 2024 14:04
-- Thema wurde verschoben am 11. Juni 2024 14:04
Danke.
Zitat :- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?
Ich würde es nicht erwarten, aber um es sicher zu erfahren lese man einfach die entsprechende Steuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Zitat :Ich wohne und bin gemeldet an meinem Hauptwohnsitz. Zeitgleich bin ich Hauptmieter einer Wohnung in einer anderen Stadt, die ich selbst nicht nutze.
- Besteht eine Meldepflicht als Nebenwohnsitz?
Nein. Es wäre im Gegenteil sogar unzulässig, dort einen (Neben-)Wohnsitz anzumelden.
Für die Anmeldung ist zwingend erforderlich, daß die Wohnung bewohnt wird. Wird sie überhaupt nicht bewohnt, muss und darf dort kein Wohnsitz angemeldet werden.
Zitat:- Besteht eine Steuerpflicht für einen nicht genutzten Zweitwohnsitz, wenn die Gemeinde/Stadt grundsätzlich Zweitwohnsitzsteuer erhebt?
Das muss man in der Steuersatzung der entsprechenden Gemeinde nachlesen.
Zitat :Meldepflicht besteht meines Wissens nach nur dann, wenn du dort auch wirklich zumindest zeitweise wohnst.
Das ist korrekt.
Ein Blick ins Gesetz hilft wie meistens weiter:
§ 17 BMGAnmeldung, Abmeldung
(1)Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Wer eine Wohnung mietet, bezieht sie nicht automatisch auch (sofort). Deshalb muss man sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anmietung anmelden - sondern innerhalb von 14 Tage nachdem man eingezogen ist. ("Bezieht")
Wer überhaup nicht in einer Wohnung wohnt, hat diese auch nicht bezogen, bzw. ist irgendwann aus ihr ausgezogen.
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