Hallo,
ich bin 2015 aus den Niederlanden nach Deutschland gezogen und habe mich dort in der Stadt gemeldet und nach einigen Monaten wieder abgemeldet, da ich wieder zurück in die Niederlande gezogen bin.
Zwei Jahre später bin ich wieder nach Deutschland gezogen, jetzt in eine andere Stadt in einem anderen Bundesland. Ich habe meine Wohnung dort angemeldet. In der Aufenthaltsbestätigung, die ich nach Anfrage bekommen habe, wurde meine letzte Adresse im Inland (meine Adresse in Deutschland von vor zwei Jahren) auch angegeben.
Jetzt habe ich nur gefunden, dass meine Meldebehörde nach § 33 Abs. 1 S. 2 BMG bei einem Zuzug aus dem Ausland die für den letzten Wohnort im Inland zuständige Meldebehörde als Wegzugsmeldebehörde zu unterrichten hat.
Meine Frage ist: Wie kennt die neue Meldebehörde meine "für den letzten Wohnort im Inland zuständige Meldebehörde" bzw. wie weißt sie, in welcher Stadt ich gewohnt habe? Wie wird das nachgeschlagen und wo ist dieser Vorgang eigentlich festgelegt? Bei der Anmeldung habe ich meine frühere Adresse in Deutschland nicht erwähnt und nur angegeben, dass ich aus den Niederlanden zugezogen bin. Da ich ein Niederländer bin, stehen auch keine Adressen in meinem Personalausweis.
Grüße!
Melderecht - wie wird meine letzte Adresse im Inland ermittelt?
27. März 2018
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Frage vom 27. März 2018 | 02:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Melderecht - wie wird meine letzte Adresse im Inland ermittelt?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 6. April 2018 | 08:51
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Ich würde mal auf das Ausländerzentralregister (AZR) tippen.
Grundlage: Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
Und jetzt?
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